Eine 48-jährige Wienerin widerfuhr unbeschreibliche Gewalt: Ihre Affäre schlug, trat und vergewaltigte sie mehrmals – und drohte schließlich sie zu „vernichten“. Der 23-Jährige redet sich auf Einvernehmlichkeit aus, wird das auch wohl beim Prozess am 12. September tun. Gutachten und Zeugenaussage zeichnen ein anderes, ein schreckliches Bild ...
Sechs Seiten an unsagbarer Gewalt – so lässt sich die Anklageschrift gegen einen 23-Jährigen zusammenfassen. Das Martyrium, das eine Wienerin in zwei Nächten erlebte. Dabei fing die Beziehung mit dem jüngeren Mann eigentlich harmlos an. Man lernte sich im September 2023 in einem Club in der Innenstadt kennen, führte eine Zeit lang eine sexuelle Beziehung. Nachdem der Angeklagte aber einen Kurztrip nach Paris unternommen hatte, änderte sich alles. Wie ausgewechselt sei er zurückgekommen.
Verletzungen als Abschreckung gefilmt
In der Nacht vom 27. auf den 28. April habe er sie das erste Mal brutal vergewaltigt. „Abwechselt mit der rechten und der linken Faust schlug er ca. 20 Mal in ihr Gesicht“, schreibt die Staatsanwaltschaft Wien. „Im Anschluss fertigte der Angeklagte ein Video vom Opfer an, um sie daran erinnern zu können, was passiere, wenn sie ihm nicht gehorche.“ Danach sei die 48-Jährige unter seiner Kontrolle gestanden, hätte die Wohnung nur noch mit seinem Einverständnis verlassen dürfen.
Der Angeklagte wollte meine Mandantin in jeglicher Lage ihres Lebens mit Gewalt kontrollieren. Seine Verantwortung ist für sie unbegreiflich.
Opfervertreter Philipp Wolm fordert für die 48-Jährige Schmerzengeld.
Bild: Jöchl Martin
Der junge Mann habe ihr gedroht: „Egal, wo du bist, sieh her, ich werde immer hier sein und auch, wenn es schon ein Jahr dann her ist, ich werde dich vernichten.“ Knapp drei Wochen später schließlich der nächste Angriff: Unter unbeschreiblicher Gewalt missbrauchte der Angeklagte die Frau stundenlang
23-Jähriger spricht von Einvernehmlichkeit
Das streitet er aber bereits im Ermittlungsverfahren ab: „Vielmehr habe das Opfer eine Vorliebe für harten Sex und Verlangen nach Schlägen, Kratzen und Beißen gehabt“, gibt die Anklagebehörde die Verantwortung wieder. Die recht unglaubwürdig erscheint, bedenkt man, dass die Mandantin von Philipp Wolm seit Mai in engmaschiger psychischer Betreuung ist und es keinerlei Motiv für eine Falschbelastung gibt. Prozessiert wird am 12. September im Wiener Landesgericht.
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