Matratzen, Polster

Wie unseriöse Verkäufer Kunden den Schlaf rauben

Burgenland
19.08.2024 09:00

Den Konsumentenschützern liegen im Burgenland zahlreiche Beschwerden über unsaubere Geschäftspraktiken von Bettausstattungsfirmen vor. Kunden werden dabei mit vermeintlichen Gewinnen angelockt.

Das Angebot an Matratzen, Polstern und Decken, die einen gesunden Schlaf versprechen ist enorm. Das Geschäft in diesem Bereich boomt. Immer wieder gibt es auch Verkaufsstände von Bettausstattungsunternehmen in Einkaufszentren, die häufig von Vertrags- bzw. Agenturpartnern der Firmen betrieben werden.

Gewinne als Lockmittel
Sehr oft werden dabei ein Glücksrad oder eine Tombola angeboten und Gewinne in Aussicht gestellt. Doch diese Treffer halten nicht immer, was sie versprechen. Laut der Servicestelle für Konsumentenschutz des Landes liegen zahlreiche Beschwerden über unseriöse Verkaufspraktiken vor. So wird etwa Kunden einige Tage später telefonisch mitgeteilt, dass sie gewonnen hätten, z.B. einen Polster. Für die Gewinnübergabe wird ein Termin in der Wohnung des Kunden oder in einem Verkaufslokal vereinbart.

Die Rechte von Konsumenten sind in den entsprechenden Gesetzestexten festgehalten. (Bild: Reinhard Holl)
Die Rechte von Konsumenten sind in den entsprechenden Gesetzestexten festgehalten.

Statt des zugesagten Gewinnes werden Matratzen oder Bettsysteme präsentiert. Diese gibt es zu „günstigeren Konditionen“ zum Kauf. Die Folge: Da es sich bei den Betroffenen meist um ältere Personen handelt, willigen diese aufgrund der bedrängenden Verkaufstaktik oft in eine Bestellung ein und schließen Verträge ab, so die Konsumentenschützer. Falls die Kunden später von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, wird ihnen das erschwert oder in Abrede gestellt. Begründung: Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) mit einem 14-tägigen-Rücktrittsrecht würde nicht gelten.

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Wichtig ist in derartigen Fällen, sich eine Rechtsberatung einzuholen und sich nicht einschüchtern zu lassen.

Vize-Landeschefin Astrid Eisenkopf (SPÖ)

Für die Konsumentenschützer ein Fall von „Gesetzesaushebelung“: Da die Kunden nicht unmittelbar bzw. erst Tage später mit einem vermeintlichen Gewinn in die Geschäftsräume des Verkäufers gelockt werden und einen Vertrag abschließen, werde das FAGG oftmals sehr geschickt umgangen. „Die versprochenen Gewinne werden nur als ,Lockvogel‘ für weitere Geschäftemacherei herangezogen“, so Vizelandeschefin Astrid Eisenkopf. Derartige Praktiken müssten strikt unterbunden werden. Hilfe bietet die Servicestelle für Konsumentenschutz des Landes Burgenland telefonisch unter 057/600 2346.

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