„Werde nicht weggehen“

Kim Dotcom wehrt sich gegen Auslieferung an USA

Web
19.08.2024 08:33

Der deutsche Internet-Unternehmer Kim Dotcom will sich gegen eine drohende Auslieferung von seinem Wohnort Neuseeland an die USA wehren. Der neuseeländische Justizminister Paul Goldsmith hatte zuvor bestätigt, dass er einen entsprechenden Auslieferungsbeschluss unterzeichnet habe.

„Ich habe alle Informationen sorgfältig geprüft und bin zu dem Schluss gekommen, dass Herr Dotcom an die USA ausgeliefert werden sollte, um sich dort einem Prozess zu stellen“, zitierte die Zeitung „New Zealand Herald“ den Minister. Er habe in der Angelegenheit „umfassende Beratung vom Justizministerium“ eingeholt.

„Der Kampf geht weiter“
Der als Kim Dotcom bekanntgewordene Gründer der früheren Internet-Plattform Megaupload heißt mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz und lebt seit 2010 in dem Pazifikstaat. Die USA wollen ihn wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen. Bei einer Verurteilung droht dem 50-Jährigen jahrzehntelange Haft. In sozialen Netzwerken gab er sich kämpferisch und erklärte: „Ich liebe Neuseeland. Ich werde nicht weggehen.“

Ira Rothken, einer von Dotcoms Anwälten, schrieb auf X, es werde derzeit daran gearbeitet, den Fall vor den Obersten Gerichtshof Neuseelands zu bringen und juristisch überprüfen zu lassen. „Der Kampf um Gerechtigkeit geht weiter. Die Welt schaut zu“, schrieb Rothken.

Juristisches Tauziehen
Um den 1974 in Kiel geborenen Unternehmer gibt es schon seit Jahren einen Rechtsstreit. Es gab bereits mehrere Verfahren bis hin zu Neuseelands Oberstem Gerichtshof in Wellington, mit denen er seine Auslieferung verhindern wollte.

Dotcom gehört zu den schillerndsten Figuren der Internet-Welt. Schon Mitte der 1990er-Jahre trat er erstmals in der Hacker-Szene in Erscheinung. Mit der Datentauschbörse Megaupload wurde er vielfacher Millionär. Das Unternehmen finanzierte sich durch Werbung und kostenpflichtige Zugänge für Abonnenten. Zeitweise gehörte die Seite zu den beliebtesten Webseiten weltweit. 

Das US-Justizministerium wirft ihm vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück und wirft den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.

Nur ein weiterer Schritt von vielen
Der Unternehmer lebt unter geändertem Namen. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass er ausgeliefert werden darf – nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Dagegen gab es jedoch immer wieder Berufungsverfahren.

Experten zufolge könnte es einige Zeit dauern, bis die von Dotcoms Anwaltsteam geplante juristische Überprüfung abgeschlossen wäre. Laut neuseeländischen Medien ist der Auslieferungsbeschluss „zwar bedeutsam“, stellt aber lediglich einen weiteren Schritt in einem Prozess dar, der noch Jahre dauern dürfte.

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