Spritze verunreinigt

Mädchen (4) stirbt bei Zahn-OP nach Narkose

Gericht
19.08.2024 17:00

Der vierjährigen Emilia aus Hessen in Deutschland wurde bei einer harmlosen Zahnoperation ein verunreinigtes Mittel verabreicht. Der angeklagte Anästhesist (67) ist kein unbeschriebenes Blatt.

Ein 67-jähriger Anästhesist, der bereits wegen fahrlässiger Tötung vorbestraft ist, steht im Landgericht Frankfurt am Main (D) wegen schwerer Körperverletzung in vier Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Am 29. September 2021 verstarb die vierjährige Emilia nach einer Zahn-OP unter Vollnarkose in einer Zahnarztpraxis in Kronberg.

Narkosemittel verunreinigt
Die Kleine hatte sich beim Spielen einen Zahn abgebrochen, der unter Narkose repariert werden sollte. Laut Anklage war die Flasche mit dem Narkosemittel, das ihr der Angeklagte injizierte, mit dem Sprossen-Pilz Candid und zwei weiteren Bakterien-Kulturen verunreinigt.

Septischer Schock
Beim Aufwachen ging es dem kleinen Mädchen immer schlechter. Anstatt den Notruf abzusetzen, injizierte ihr der Deutsche eine weitere Dosis des Narkosemittels Propofol. Als der Arzt viel zu spät die Rettungskräfte rief, konnten diese nur noch den Tod des Mädchens feststellen. Emilia erlitt einen septischen Schock und ihr Kreislauf versagte.

Im Prozess zeigte sich der Narkosearzt arrogant und uneinsichtig. Sein Anwalt verlas eine halbherzige Entschuldigung: „Mir müssen unbewusst Fehler in der Hygiene unterlaufen sein.“

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Mir müssen unbewusst Fehler in der Hygiene unterlaufen sein.

Anwalt verlas Entschuldigung des Anästhesisten.

Selbe Spritze mehrfach verwendet
Dr. W. wird vorgeworfen, aus Kostengründen Einmalspritzen mehrfach verwendet zu haben. Er verabreichte mit einer einzigen Spritze gleich mehrere Medikamente und ließ die Kinder laut „Bild“ unter Narkose immer wieder allein, um sich eine Assistentin zu sparen. An dem Tag, an dem Emilia starb, führte er insgesamt fünf Vollnarkosen durch, bei denen es zu schweren Komplikationen kam. Mehrere Kinder mussten anschließend auf der Intensivstation behandelt und künstlich beatmet werden. Einige von ihnen rangen mit dem Tod.

Nur Stunden nach Emilias Tod wieder im Einsatz
Im Fall Emilia hätte W. spätestens um 22 Uhr den Notruf wählen müssen, so die Staatsanwältin. Geschehen sei dies aber erst gegen 1 Uhr in der Nacht.

Schauriges Detail: Nur wenige Stunden nach dem Tod des Kindes, war der angeklagte Narkose-Arzt wieder im Einsatz. In Hessen verabreichte er einem Fünfjährigen ein verunreinigtes Narkosemittel. Auch dieser Bub erkrankte schwer.

Dem Deutschen drohen mehrere Jahre Haft. Vorerst sind sieben Verhandlungstage eingeplant, mit einem Urteil wird Ende September gerechnet. 

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