Einspruch abgelehnt

Haft für frühere KZ-Sekretärin (99) bestätigt

Ausland
20.08.2024 11:02

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin (99) wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der Einspruch wurde abgelehnt, damit sind die zwei Jahre Haft jetzt rechtskräftig.

Das Landesgericht Itzehoe hatte Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt (siehe Video oben). Die Frau war zwischen Juni 1943 und April 1945 als Schreibkraft des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig tätig. Damals war sie 18 beziehungsweise 19 Jahre alt. Durch ihre Arbeit habe Irmgard F. den Verantwortlichen des Konzentrationslagers geholfen, Inhaftierte systematisch zu töten, urteilte das Gericht.

Die frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. 2022 vor Gericht (Bild: APA/AFP/POOL/Christian Charisius)
Die frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. 2022 vor Gericht

Beihilfe zum Mord
Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord ausgelegt werden. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt. Die Anwältinnen und Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. So sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden.

„Neutrale Handlungen“
Aus ihrer Sicht könnten die Handlungen „neutral“ gewesen sein. Dieser Argumentation folgten die Bundesrichterinnen und Bundesrichter aber nicht und wiesen den Einspruch ab. Irmgard F. habe psychische Beihilfe zu den Morden geleistet, über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen.

Das Urteil – zwei Jahre Haft –  ist mit dieser Entscheidung rechtskräftig. Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren zwischen 1939 und 1945 ungefähr 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 von ihnen überlebten die Lagerhaft nicht.

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