Video zeigt Fluten

Wer in St. Anton auf finanzielle Hilfe hoffen kann

Tirol
21.08.2024 12:05

Autos, die von den Fluten mitgerissen wurden (Video oben), Murenabgänge, Keller und Garagen unter Wasser: Nach den Unwettern in St. Anton sagte das Land Tirol rasch Hilfe durch den Katastrophenfonds zu. Doch wer darf damit rechnen und wer nicht? Die „Krone“ hat nachgefragt und klärt auf. Auch ein Versicherungsexperte erklärt, worauf bei Verträgen zu achten ist.

Großes Aufräumen ist nach wie vor in St. Anton am Arlberg nach den heftigen Unwettern am Wochenende angesagt. Seit Mittwochfrüh steht auch das Österreichische Bundesheer in der Region im Assistenzeinsatz. 50 Soldatinnen und Soldaten des Stabsbataillon 6 aus Innsbruck und Absam rückten an. Die unzähligen freiwilligen Einsatzkräfte und Helfer sollen damit unterstützt und entlastet werden.

Massive Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Sogar Autos wurden von den Fluten mitgerissen. (Bild: zVg)
Massive Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Sogar Autos wurden von den Fluten mitgerissen.

„Dieser Assistenzeinsatz unserer Soldatinnen und Soldaten zeigt wieder, dass sich die österreichische Bevölkerung auf das Bundesheer immer verlassen kann“, betonte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP).

Arlberggemeinde im Ausnahmezustand
Murenabgänge und regelrechte Sturzfluten hatten am Freitagabend die Arlberggemeinde in einen Ausnahmezustand versetzt, wie das Video oben noch einmal vor Augen führt. Die Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten werden noch Tage bzw. Wochen andauern.

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Dieser Assistenzeinsatz unserer Soldatinnen und Soldaten zeigt wieder, dass sich die österreichische Bevölkerung auf das Bundesheer immer verlassen kann.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner

Das Schadensausmaß ist gewaltig, beziffert werden kann es noch nicht. Wie berichtet, hatten aber Tirols Landeshauptmann Anton Mattle und LR Astrid Mair (beide ÖVP) der Bevölkerung Hilfe aus dem Katastrophenfonds zugesichert. Doch wie kommen die Betroffenen an das Geld und wird auch jeder einzelne unterstützt?

Die „Tiroler Krone“ hat die Fakten dazu recherchiert.

Zumutbar versicherbare Schäden werden nicht berücksichtigt
Von der Pressestelle im Landhaus heißt es, dass „Schäden, die zumutbar versicherbar sind oder für die eine öffentliche Förderung zu den Versicherungsprämien angeboten wird, nicht berücksichtigt werden können“. Zudem müsse eine Notlage vorliegen. „Das bedeutet, dass die Behebung des Schadens ohne finanzielle Hilfe unmöglich oder nur unter schwerer Beeinträchtigung der weiteren Existenz möglich wäre.“

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Dass eine Notlage vorliegen muss, bedeutet, dass die Behebung des Schadens ohne finanzielle Hilfe unmöglich oder nur unter schwerer Beeinträchtigung der weiteren Existenz möglich wäre.

Ein Pressesprecher im Landhaus

Ein weiterer Grund, warum ein Antrag abgelehnt werden kann, ist, dass man nicht zu den berechtigten Förderwerbern zählt. Großunternehmen oder Stiftungen fallen laut dem Land beispielsweise darunter. Prinzipiell können nur natürliche bzw. juristische Personen, nicht jedoch Gebietskörperschaften unterstützt werden.

Frist von sechs Monaten, Beweise sind verpflichtend
Wichtig für jene, die einen Anspruch auf eine Unterstützung haben: „Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Schadens muss ein Antrag beim Amt der Tiroler Landesregierung gestellt werden. Dabei müssen auch Fotodokumentationen und Schadensgutachten beigelegt werden.“

Nach den Unwettern wird in St. Anton aufgeräumt. Seit dem gestrigen Dienstag sind auch 50 Soldaten eingesetzt. (Bild: Christian Forcher/Fotoworxx)
Nach den Unwettern wird in St. Anton aufgeräumt. Seit dem gestrigen Dienstag sind auch 50 Soldaten eingesetzt.
traßen im ganzen Ort wurden vermurt. (Bild: Christian Forcher/Fotoworxx)
traßen im ganzen Ort wurden vermurt.
Zahlreiche Feuerwehren und Helfer sind im Einsatz. (Bild: Christian Forcher/Fotoworxx)
Zahlreiche Feuerwehren und Helfer sind im Einsatz.

Eine maximale Summe für die Betroffenen gibt es laut Auskunft des Landes nicht. „Die Summe hängt vom konkreten Schadensereignis ab. Die Beihilfe richtet sich dabei nach den Kosten, die für eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes anfallen.“ Meistens werden 50 Prozent übernommen. „Bei besonderen Härtefällen können auch bis zu 80 Prozent übernommen werden.“

„Anträge werden so rasch wie möglich abgearbeitet“
Den Antrag müssen Betroffene mittels Formular über die Website des Landes stellen. Wie lange es danach dauert, bis das Geld auf dem Konto einlangt, könne nicht pauschal gesagt werden. „Die zuständige Förderstelle ist bemüht, alle Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten“, heißt es dazu. Auf die Frage, wie viel Geld der Katastrophenfonds des Landes pro Jahr umfasst, wird mitgeteilt, dass „die genaue Summe davon abhängt, wie hoch der zu erwartende Auszahlungsbetrag in einem Jahr liegen wird. Mittelaufstockungen sind unterjährig möglich.“

Heuer wurde bis dato „ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag ausgezahlt“.

Versicherungsexperte klärt auf
Worauf bei den Verträgen zu achten ist

Bin ich durch meine Versicherung ausreichend bei Unwetterschäden geschützt? Diese Frage werden sich derzeit mehrere Tiroler stellen. Manfred Gutwenger, Leiter des Fachbereichs Key Account bei der Tiroler Versicherung, klärt auf.

Er sagt, dass „in einem klassischen Haushalts- oder Gebäudeversicherungsvertrag ohne spezielle Zusatzvereinbarungen bestimmte Unwetterschäden bereits abgedeckt sind. Dazu gehören Schäden durch Sturm (ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h), Hagel, Schneedruck (durch angesammelte Schnee- oder Eismassen), Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Versichert sind dabei der gesamte Wohnungsinhalt des Versicherungsnehmers sowie der seiner im Haushalt lebenden Familienangehörigen. In der Gebäudeversicherung ist das Gebäude selbst versichert“.

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In einem klassischen Vertrag sind bestimmte Unwetterschäden bereits abgedeckt – etwa Sturm, Hagel und Felssturz.

(Bild: Atelier Hohlrieder)

Manfred Gutwenger

„Prämie für andere Gefahren Pflicht“
Um sich gegen weitere Naturgefahren zu versichern, ist eine zusätzliche Prämie Pflicht. „Das ist die klassische Naturkatastrophendeckung“, betont Gutwenger, „dazu gehören Schäden durch Überschwemmungen, durch außergewöhnliche Witterungsniederschläge, Kanalrückstau oder das Ausufern von Gewässern. Ebenfalls versicherbar sind Schäden durch Vermurung, also Massenbewegungen von Erde und Schlamm aufgrund von Wassereinwirkung. Auch Lawinenschäden, einschließlich des durch Lawinen verursachten Luftdruckes, können versichert werden.“

Der Experte rät zu einem umfassenden Paket gegen Unwetterschäden, „eine Sturmversicherung sollte auf jeden Fall enthalten sein“.

Kunden der Tiroler Versicherung empfiehlt er – je nach Bedarf – auch die „Help Alpin“-Versicherung gegen Überschwemmungen, Hochwasser, Muren, Lawinen und Kanalrückstau.

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