Eine „Tradition“ könnte Gratulanten im Kamptal (NÖ) teuer zu stehen kommen. Weil sie einen Schweinekopf zum 30. Geburtstag eines Freundes aufgestellt haben, droht ihnen nun eine saftige Strafe.
Einen Scherz, der wohl nach hinten losgegangen ist, haben sich die Gratulanten eines Jubilars im Kamptal erlaubt. Weil der Mann zum 30. Geburtstag noch unverheiratet ist, haben sie ihm einer „Tradition“ folgend einen Sauschädl auf einen Holzpfosten genagelt und diesem zur Belustigung noch eine Bierflasche in das Maul gesteckt.
Jedoch haben auch Tierschützer von dieser Aktion erfahren. „Uns fehlen die Worte. Nur ein kleinster Bruchteil befürwortet solches Barbarentum. Der große Rest zeigt sich nur angeekelt“, sind die Aktivisten des Vereins RespekTiere sicher. Sie haben daher Anzeige erstattet.
Es ist eine Herabwürdigung des Mitgeschöpfes selbst noch im Tod. Wenn dann noch eine Bierflasche ins Maul gesteckt wird, ist jede Grenze überschritten.
Der Verein „RespekTiere“ in einer Stellungnahme
Denn ein solches „Geburtstagsgeschenk“ ist verboten. „Nach vielen Jahren und noch mehr Anzeigen ist es 2021 gelungen, solchen Bräuchen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben“, so der Verein.
Auch Lieferant droht Strafe
Gemäß Tiermaterialiengesetz müssen nach der Schlachtung nicht verwendete Nebenprodukte unverzüglich bei einem zugelassenen Betrieb entsorgt werden. Den Gratulanten, aber auch dem Lieferanten des Schweinekopfs drohen Strafen bis zu 15.000 Euro. „Jetzt müssen die Behörden eisern durchgreifen“, fordern die Tierschützer.
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