Die Salzburger Grundverkehrskommission prüft eine Wiederaufnahme des Verfahrens rund um das Saalfeldener Hinterlehen Gut. Der Akt wurde genau durchforstet, und einige Unstimmigkeiten kamen ans Tageslicht.
Ob der Kauf des Hinterlehen Guts in Saalfelden rückabgewickelt muss, könnte sich bald entscheiden. Denn der deutsche Käufer muss am Mittwoch bei der Grundverkehrskommission vorstellig werden. Die Behörde prüft erneut, ob der Deutsche das landwirtschaftliche Anwesen überhaupt kaufen hätte dürfen. Wie „Krone“-Leser wissen, dürfen derartige Gründe nur von Bauern gekauft werden. In diesem Fall sollte ein ehemaliger DDR-Mastbetrieb als Nachweis dienen.
Einkommen des Käufers wird genau durchleuchtet
Bei dem Pinzgauer Fall geht es vor allem darum, ob die Angaben des Käufers richtig waren. „Um als Nebenerwerbslandwirt zu gelten, muss das Einkommen mindestens 25 Prozent aus der Landwirtschaft betragen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Simon Heilig-Hofbauer (Grüne), der sich schon seit geraumer Zeit mit dem Gut beschäftigt. „Und der Käufer hat angeben, dass er nur über eine Pension in der Höhe von 1900 Euro verfügt“, fügt er hinzu.
Das könnte ein großer Hebel für die Behörde sein. Auch sein Landwirte-Nachweis aus Deutschland ist strittig. Den hat ja angeblich der Verein „Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen“ ausgestellt, der nach eigenen Angaben aber nicht dazu befugt ist.
Der Mastbetrieb der ehemaligen DDR wurde vom Käufer teils in Gewerbeflächen umgewandelt. Der Rest ging in Pacht an einen Schafzüchter. Der Deutsche selbst war vor allem im Immobiliengeschäft tätig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.