Unfall bei Training

Polizist erschossen: Staat holt 12.500 Euro zurück

Steiermark
21.08.2024 07:00

Ein steirischer Beamter erschoss seinen Kollegen im Training, weil er vergaß, seine Dienstwaffe gegen eine Trainingspistole zu tauschen. Die Eltern des Verstorbenen verlangten Schadenersatz vom Staat, der sich einen Teil wiederum vom Verurteilten zurückholt.

Es ist eine Geschichte, wie sie das Leben nicht schlimmer hätte schreiben können: Im Einsatztraining vergaß ein steirischer Polizist und Ausbildner, seine Dienstwaffe gegen eine harmlose Trainingspistole zu tauschen. Um seinen Kollegen bei der Simulation eines Einsatzes den Ernst der Lage zu untermauern, drückte er ab – und erschoss einen jungen Beamten.

Reumütig und geständig
Die Geschichte ist bekannt. Auch, dass er im Mai 2023 wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Strafrichter in Graz stand, zutiefst reumütig und geständig war. Sechs Monate bedingt und eine Geldstrafe – so lautete das Urteil von Richter Andreas Rom, der die Verhandlung mit den Worten „Aufgrund meiner Entscheidung können Sie weiterhin Polizist bleiben“ schloss.

Und so ist es jetzt auch. Der Verurteilte ist in der Verwaltung der Landespolizeidirektion Steiermark tätig. Einsatztrainings leitet er nicht mehr. Doch die Konsequenzen waren natürlich noch weitreichender: Die Eltern des Verstorbenen forderten Schadenersatz vom Staat. Vom Staat deswegen, da er für seine Beamten haftet.

Staat holt sich Teil der Schadenssumme zurück
Der Staat wiederum wollte sich einen Teil des entstandenen Schadens von ihm zurückholen. „Das ist bei einem schweren Verschulden möglich“, erklärt der Anwalt des Verurteilten, Andreas Kleinbichler.

Zitat Icon

Dieser letzte Rechtsakt in dieser Sache war für den Beschuldigten wichtig, um zumindest dahingehend einen Abschluss zu finden.

Anwalt Andreas Kleinbichler (Bild: Jauschowetz Christian)

Beamtendienstrechtler Andreas Kleinbichler

30.000 Euro Einmalzahlung und lebenslange weitere, mit dem Tod des Kollegen zusammenhängende Kosten lautete die Forderungen der Finanzprokuratur. Für den Anwalt zu hoch, da Entscheidungen des Obersten Gerichtshof Schmerzensgeldzahlungen regeln.

Schlussendlich einigte man sich auf eine Zahlung von 12.500 Euro. Das strafrechtliche und finanzielle Kapitel kann der Polizist nun schließen. Die psychische Belastung bleibt.

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