„Tassilo“ war im Mai zuerst in einer Lebendfalle gefangen, dann erschlagen und erschossen worden. Der beschuldigte Jäger gab diese Tat auch zu, kommt trotzdem ohne einer Vorstrafe davon. Vom Gericht in OÖ wurde ihm nämlich ein diversionelles Angebot unterbreitet, welches er annahm.
Der Fall des fünf Kilo schweren Katers „Tassilo“ hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Der fünfjährige Stubentiger war heuer im Mai in einem Wald in St. Marienkirchen bei Schärding in die Lebendfalle eines Jägers getappt. Doch anstatt „Tassilo“ unversehrt seinem Besitzer zurückzugeben, soll der Waidmann den vierbeinigen Ausreißer brutal umgebracht haben. Laut einer veterinärmedizinischen Obduktion dürfte der 33-Jährige das Tier erschlagen und erschossen haben.
Strafrechtliche Ermittlungen
Der Mann gab die Tötung gegenüber der Exekutive und auch dem Besitzer zu. Als Motiv nannte er „Angst um junge Fasane“. Gegen den Jäger wurde wegen Tierquälerei strafrechtlich ermittelt. Zu einem Prozess wird es aber nicht kommen, da dem 33-Jährigen vom Landesgericht Ried ein diversionelles (außergerichtliches) Angebot unterbreitet wurde.
Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten. Die Diversion ist bereits rechtskräftig.
Alois Ebner, Leiter der Staatsanwaltschaft Ried/Innkreis.
Vorstrafe bleibt erspart
Weil auch die Staatsanwaltschaft einverstanden war, wurde der Jäger zu einer Geldbuße (laut „Krone“-Infos 350 Euro) sowie einer Schadenersatzzahlung in gleicher Höhe an den Eigentümer verpflichtet. Die Diversion ist bereits rechtskräftig, das Strafverfahren eingestellt. Dem 33-Jährigen bleibt damit eine Vorstrafe erspart.
„Ich finde es nicht richtig, dass er so billig davonkommt, werde ihn auch zivilrechtlich klagen“, ärgert sich Katzenbesitzer Leopold D. (64). Den Kadaver seines „Tassilo“ hat er für Beweiszwecke in der Tiefkühltruhe eingefroren.
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