Triple-Olympiasieger Sun Yang kehrt nach seiner Dopingsperre in den Schwimmsport zurück. Der 32-Jährige gibt nach Ablauf seiner auf vier Jahre und drei Monate erzwungenen Absenz von den Wettkampfbecken nächste Woche bei einem nationalen Meeting in Hefei sein Comeback.
Eine Rückkehr in Chinas Nationalteam scheint ausgeschlossen, da dieser Weg für Aktive mit Dopingsperren von mehr als einem Jahr laut nationalen Richtlinien ausgeschlossen ist.
Blutprobe mit Hammer zerschlagen
Sun war Ende Februar 2020 vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) für acht Jahre gesperrt worden. Grund war eine im September 2018 mit einem Hammer zerstörte Dopingprobe von ihm. Schon 2014 war Sun wegen Dopings für drei Monate gesperrt gewesen. Das Doping-Panel von World Aquatics hatte Sun ursprünglich vom Betrugsverdacht freigesprochen. Doch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) legte Protest ein, weil Sun direkt an der Zerstörung der Blutprobe beteiligt gewesen sein soll. 2021 wurde die Dauer der Sperre auf vier Jahre und drei Monate reduziert.
Sun war bei den Olympischen Spielen 2012 in London mit seinem Sieg über 400 m Kraul zum ersten männlichen Schwimm-Olympiasieger aus China geworden, gewann auch über 1.500 m Kraul. Vier Jahre später in Rio de Janeiro ließ er Gold über 200 m Kraul folgen. Erst vor gut zwei Wochen bei den Spielen in Paris hat der US-Amerikaner Bobby Finke bei seinem Olympiasieg die 1.500-m-Marke Suns von dessen Londoner Goldlauf aus den Weltrekordlisten gelöscht. Sun hat es auch auf elf Langbahn-WM-Titel gebracht – von Shanghai 2011 bis Gwangju 2019.
Indes hat ein hoher chinesischer Sport-Offizieller die Sportler und Sportlerinnen seines Landes dazu aufgerufen, beim Essen, der Anwendung von Medizin und der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln vorsichtig zu sein. Im Frühjahr war bekannt geworden, dass 23 chinesische Top-Schwimmerinnen und -Schwimmer Anfang 2021 bei einem nationalen Wettkampf in China positiv auf das verbotene Herzmittel Trimetazidin getestet worden waren. Die WADA hatte – später viel kritisiert – mangels glaubwürdiger Beweise für ein Fehlverhalten auf Sanktionen verzichtet.
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