Der Fall Leonie sitzt allen noch in den Knochen. Drei Afghanen flößten dem Mädchen Drogen ein und vergewaltigten es nacheinander. Die damals 13-Jährige starb letztlich an einer Überdosis. Leonies Leichnam legten die Männer später an einem Baum ab. Ein so hoher Grad an Schuld sei ihnen noch kaum untergekommen, erklärten die Geschworenen des Senats, allesamt Richterinnen und Richter mit langjähriger Erfahrung, damals. Sie sprachen alle drei Asylberechtigten schuldig.
Nun stand der Drittangeklagte erneut vor einem Richter. Der 22-Jährige (er hatte sich bei seinem Asylantrag jünger gemacht) ist einer jener Straftäter, die der ÖVP-Innenminister möglichst noch vor den Wahlen abschieben will.
Und hier beginnt die Farce. Obwohl das Bundesamt für Asylwesen neue Fakten vorlegte, musste die Entscheidung verschoben werden. Sein Anwalt darf nun wieder Stellung zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten nehmen. Dieser war in Haft insgesamt sechs Mal auffällig geworden und hatte aus dem Gefängnis sogar nach Afghanistan telefoniert, obwohl fehlende Kontakte in die Heimat als Argument gegen eine Abschiebung ins Treffen geführt wurden.
Letztlich könnte ihn aber ausgerechnet seine grauenvolle Tat vor der Ausweisung bewahren. Bei den Taliban steht auf Mord nämlich die Todesstrafe.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Niemand darf in einen Staat abgeschoben werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe besteht.
Was für ein Hohn für das Opfer und seine Familie!
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