Den Schock seines Lebens bekam ein Steyrer ausgerechnet im Urlaub. Über Nacht schnalzte die Handyrechnung wegen Roamingkosten auf mehr als 16.000 Euro. Warum die üblicherweise eingerichtete Sperre nicht gegriffen hatte, ist unklar – erst nach Eingreifen der Konsumentenschützer konnte der Urlauber wieder gut schlafen.
Knüppeldick kam es für Herrn A. aus Steyr (OÖ). Er kaufte sich vor der Abreise in die Schweizer Berge – wie auch schon für andere Aufenthalte außerhalb der EU – ein Wochenpaket beim Netzanbieter. Am 1. August verschickte er noch einige Nachrichten auf WhatsApp und legte sich schlafen. Über Nacht summierten sich die Roamingkosten auf 16.413,55 Euro. Offenbar wurde der Datenfluss nach Überschreiten der erworbenen Datenmenge nicht gestoppt und auch die rechtlich vorgeschriebene Sperre bei 60 Euro griff nicht, obwohl am Handy um 0.26 Uhr entsprechende Benachrichtigungen eingingen.
Urlaub abgebrochen
Herr A. brach seinen Urlaub ab und wandte sich sofort an die Hotline des Anbieters, wo er jedoch um schriftliche Eingabe per Mail ersucht wurde. Die Situation war für ihn sehr belastend und er suchte Hilfe bei den AK-Konsumentenschützern. Diese wandten sich am 2. August umgehend per Mail an die Servicestelle des Mobilfunkanbieters und forderten die Korrektur der Forderung auf maximal 60 Euro, die Herr A. zu zahlen bereit war. Eine Sperre bei 60 Euro bzw. im zweiten Schritt bei 120 Euro muss per Gesetz solche Belastungen verhindern. Nur wenn Herr A. diese Sperren aktiv außer Kraft gesetzt hätte, wäre die Forderung berechtigt. Erfreulicherweise antwortete der Anbieter noch am selben Tag und alles über 60 Euro wurde gutgeschrieben.
Zwischenstopp sprengte Limit
Nicht ganz so dramatisch gestaltete sich der Fall von Frau K. aus St. Martin. Sie verbrachte ihren Urlaub auf Madeira. Im Anschluss erhielt sie eine Rechnung für den Datentransfer von 8 MB in Höhe von 67,06 Euro. Die Konsumentin konnte sich das nicht erklären, da die portugiesische Insel ja zur EU gehört. Da sie auf ihre Anfrage keine Antwort von A1 erhielt, wandte sie sich an den AK-Konsumentenschutz. Anhand des Einzelgesprächsnachweises zeigte sich, dass die Daten am Rückreisetag in der Schweiz heruntergeladen wurden, bei der Zwischenlandung am Flughafen Zürich. Daher: Achtung bei Zwischenlandungen im EU-Ausland. Auch hier können Roamingkosten anfallen.
Tipps zum Schutz vor unerwarteten Roamingkosten
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