Jetzt erst strafmündig

Nach der 14. Tat landete Milchbubi vor Gericht

Oberösterreich
22.08.2024 18:00

Schon wieder sorgte eine junger Bursch für eine ganze Serie von Straftaten. Der jugendliche Gauner übersah zuletzt allerdings, dass er mit Erreichen des 14. Lebensjahres strafmündig war, als er einen Bademeister schlug und auch zum Räuber wurde. Nun stand der Bursch in Linz vor dem Richter.

Ganz in Schwarz sitzt der 14-Jährige vor dem Richter in Linz. Trotz seines jungen Alters ist das „Milchgesicht“ längst kein unbeschriebenes Blatt: 13 Mal wurden Verfahren gegen ihn eingestellt, weil er noch nicht strafmündig war. Am Landesgericht Linz musste er sich am Donnerstag wegen Raub und schwerer Körperverletzung verantworten.

Bademeister ins Spital geprügelt
Im Mai diesen Jahres soll er das Drehkreuz im Perger Freibad übersprungen haben – trotz eines Betretungsverbotes. Als ihn der Bademeister zur Rede stellte, passierte das, was die Verteidigerin des Teenagers als „Aggressionsproblem“ bezeichnet. Mit Fäusten prügelte der „Milchbubi“ auf den 68-jährigen Badewart ein, trat ihn mit Füßen in den Bauch. Dabei soll er gedroht haben: „Ich f**** deine Mutter, bringe dich um.“

Nach Tat geflüchtet
Erst als der Buffetbetreiber einschritt, ließ der 14-Jährige von seinem Opfer ab und ergriff die Flucht. Später wurde er an seiner Wohnadresse verhaftet, kam in U-Haft. Auf die Frage des Richters, wie es ihm im Gefängnis ergangen sei, meinte der Bursch: „Nicht gut, ich fühle mich dort nicht wohl.“ Doch auch in Haft soll er mehrmals auffällig geworden sein.

Überfall auf Jugendliche
Derselbe Bursch soll im Juni mit zwei weiteren Teenagern eine Gruppe Jugendlicher in Perg „abgezogen“ haben. Mit geballten Fäusten forderte er Geld, drohte „wenn ihr zur Polizei geht, stech ich euch ab“. Sein mutmaßlicher Komplize – ein 15-jähriger Rumäne – wird von den Opfern als „Mitläufer“ beschrieben. Ein weiterer Verdächtiger fehlte, soll in Rumänien erkrankt und nicht reisefähig sein. Der Haupttäter bekam vom Schöffensenat neun Monate Haft, davon drei unbedingt, sein Komplize fünf Monate bedingt – nicht rechtskräftig.

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