Weil er absichtlich einen Wasserhahn aufgedreht und so ein seit geraumer Zeit geschlossenes Café im Bezirk Innsbruck-Land geflutet haben soll, musste ein 64-jähriger Tiroler in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen. Doch der Mann stritt den Vorwurf vehement ab.
„Ich habe absolut keine Erklärung, wie es zu dem Schaden gekommen sein könnte“, sagte der Angeklagte. „Vielleicht durch einen unsachgemäß abgebauten Geschirrspüler.“
Der Angeklagte und der Besitzer des Hauses liefern sich seit längerer Zeit einen Rechtsstreit inklusive einer im Raum stehenden Räumungsklage.
Die Staatsanwältin zu einem möglichen Motiv
Laut der Staatsanwältin hätte der Angeklagte, der das Dachgeschoß des Gebäudes bewohnt und das darunterliegende Café auch lange Zeit betrieben hat, aber durchaus ein Motiv für die Flutung gehabt. Der 64-Jährige und der Besitzer des Hauses liefern sich seit längerer Zeit nämlich einen Rechtsstreit inklusive einer im Raum stehenden Räumungsklage.
Auch technisches Gebrechen möglich
Die Richterin erkannte beim Prozess aber lediglich „vage Verdachtsmomente“ und sprach den Tiroler schließlich rechtskräftig frei. Es ließ sich nämlich nicht mit letzter Gewissheit sagen, ob am 12. April nicht doch ein „technisches Gebrechen“ für die Flutung des Lokals verantwortlich war.
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