Nächstes Kapitel um die Abschiebung jenes 29-jährigen Tadschiken, der mutmaßlich gemeinsam mit seiner Frau und einem in Deutschland lebenden IS-Mann in der Weihnachtszeit einen Anschlag auf den Wiener Stephansdom geplant hatte. Am Freitag wurde in Wien erneut stundenlang verhandelt.
Wie die „Krone“ berichtete, bekämpfte der mutmaßliche Islamist den Abschiebungsbescheid, indem er Asyl beantragt hat: „Ich möchte sagen, dass ich nicht zurückkehren kann. Ich bin Mitglied der politischen ,Gruppe 24‘. Die Regierung in Tadschikistan glaubt, dass wir eine terroristische Gruppe sind“, erklärte er. Nachdem der Asylantrag abgelehnt wurde, ging es am Freitag im Bundesverwaltungsgericht weiter. Beziehungsweise wieder von vorne los.
Ich habe mehrere Anträge eingebracht, die für die Entscheidungsfindung essenziell sind.
Anwalt Andreas Schweitzer
Bild: zVg
Mutmaßliche Mittäter bereits abgeschoben
Der in Deutschland lebende Mitverdächtige ist längst in seine frühere Heimat zurückgebracht worden und auch die Frau des mutmaßlichen IS-Fanatikers, eine Türkin, wurde trotz dem laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien bereits abgeschoben. Über sie wurde zudem ein vierjähriges Einreiseverbot verhängt. Sie ist jetzt wieder in der Türkei, wo auch die drei kleinen Kinder des Paares bei den Großeltern leben. Ein vierter Verdächtiger beging in der Zelle Suizid.
Wie schon vor einigen Wochen wird der 29-jährige Tadschike schwer bewacht aus der Schubhaft nach Erdberg gebracht. An seiner Zellentür im Polizeianhaltezentrum hängt ein Zettel mit der Aufschrift: „Achtung, gefährlich!“ – vor dem Bundesverwaltungsgericht wartet deshalb ein halbes Dutzend WEGA-Beamte auf den Polizeibus, um den schmächtigen Verdächtigen ins Haus zu begleiten.
Bis dato hat der Beschuldige, der mangels dringendem Tatverdacht im Mai aus der U-Haft entlassen und in Schubhaft genommen wurde, keine rechtliche Möglichkeit ausgelassen, um doch in Österreich bleiben zu können. Weil er Asyl beantragte, wurde der erste Abschiebungsbescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl aufgehoben. Weshalb die Verhandlung am Freitag wieder bei null losgeht, mit einem anderen Richter als im Juni.
Disput um geschwärzte Aktenteile
Schon nach wenigen Minuten kommt es zu einem Disput zwischen Verteidiger Andreas Schweitzer und dem Richter. Es geht um Aktenteile, die aus der Akteneinsicht genommen wurden, aber in der Verhandlung herangezogen werden sollen: „Das Ganze ist eine Farce!“, ärgert sich Schweitzer: „Versucht man hier jemanden, gegen den es keinen dringenden Tatverdacht gibt, schnellstmöglich abzuschieben, um der Politik einen Gefallen zu tun?“
Acht Stunden wurde am Freitag verhandelt, der Beschuldigte dabei ausführlich befragt. Am Ende gibt es wieder keine Entscheidung. Der Richter will übers Wochenende prüfen, ob er das Beweisverfahren wieder öffnet. „Ich habe mehrere Anträge eingebracht, die für die Entscheidungsfindung essenziell sind“, erklärt Schweitzer. Bleibt das Beweisverfahren geschlossen, ergeht die Entscheidung schriftlich.
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