Ein ehemaliger Grazer FPÖ-Gemeinderat stand am Freitag wegen Besitzes von pornografischen Darstellungen Minderjähriger vor Gericht. Das Material war bei einer Hausdurchsuchung im Zuge der FPÖ-Finanzaffäre zufällig gefunden worden. Der 43-Jährige wurde zu sechs Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt – nicht rechtskräftig.
Die Ermittlungen zur Finanzaffäre der FPÖ Graz haben auch noch andere Abgründe zutage gefördert: Bei einer Hausdurchsuchung stießen die Ermittler auf kinderpornografisches Material. Oder wie es im juristischen Jargon konkret heißt: „wirklichkeitsnahe Abbildungen von geschlechtlichen Handlungen an und von unmündigen Personen“.
Der betroffene ehemalige blaue Gemeinderat ist im heurigen Frühjahr zurückgetreten. Am Freitag musste er sich nun wegen der einschlägigen Sex-Bilder, die auf seinem Laptop und einem USB-Stick gefunden worden waren, am Grazer Straflandesgericht verantworten.
„Kein zweiter Teichtmeister-Prozess“
Konkret legt ihm die Staatsanwaltschaft Klagenfurt den Besitz von 24.163 Bilddateien zur Last, wovon zumindest 474 Dateien sexuelle Darstellungen Minderjähriger – also Unter-18-Jähriger – beinhalten sollen.
Der Verteidiger des Ex-Politikers betonte, es handle sich hier um „keinen zweiten Teichtmeister-Prozess“. Sein Mandant habe alle Fotos von frei zugänglichen Seiten heruntergeladen. „Anhand der Lichtbilder kann man die Unmündigkeit der Personen nicht mit an 100 Prozent grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, die Grenzen verschwimmen.“
„Bei den vielen Tausend Bildern sind wohl welche dazwischengerutscht.“
Der Angeklagte will nicht wissentlich Bilder von Unter-14-Jährigen heruntergeladen haben.
„Bei den vielen Tausend Bildern sind wohl welche dazwischengerutscht“, rechtfertigte der Angeklagte die fraglichen Bilder. Richterin Julia Riffel hielt ihm vor, dass er gezielt mit den Begriffen „Teen“ oder „Boys“ gesucht habe. „Teen ist für sie wie alt?“, fragte sie den Beschuldigten. „18, 19 Jahre“, antwortete er.
Debatte um tatsächliches Alter
Die Richterin hielt dem 43-Jährigen mehrfach vor, dass bei den Bildern für jeden Laien klar sei, dass es sich eindeutig um Unter-18-Jährige handle. „Für mich war das damals nicht so klar erkennbar“, so der Angeklagte, der betonte, dass er die sexuelle Darstellung Unmündiger nicht anziehend finde.
Nach Sichtung einiger Bilder wurde der Ex-Gemeinderat für schuldig befunden, sich pornografische Darstellungen von minderjährigen und unmündig Minderjährigen verschafft und sie besessen zu haben. Nach Meinung der Richterin waren nur auf fünf Bildern eindeutig Unmündige zu sehen, der Rest betraf minderjährige Personen.
Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro und einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten bei drei Jahren Bewährung verurteilt. Er erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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