Kompliziertes System

Parkplatz-Firma wird erneut Abzocke vorgeworfen

Oberösterreich
23.08.2024 12:54

Nach Beschwerden über ungerechtfertigte Strafen von 300 Euro für das Autoabstellen in Bad Hall gibt es erneut Wirbel um eine Parkplatz-Firma aus Deutschland. Diesmal sorgt ein kompliziertes Parkplatzsystem in Freistadt für Unmut bei Kunden eines Möbelgeschäfts, den ebenfalls hohe Strafe angedroht werden.

Wieder einmal sieht sich die deutsche Firmal Loyal Parking mit Abzocke-Vorwürfen konfrontiert. Wie berichtet, klagten Anfang des Jahres Kunden des Bad Haller Einkaufszentrums über ungerechtfertigte Parkstrafen von bis zu 300 Euro und der Androhung von Besitzstörungsklagen. Der Parkplatzbetreiber räumte nach einer Protestwelle einen Systemfehler ein und nahm die Strafen zurück.

Das neue Parksystem ist zwar gut beschildert, es sorgt dennoch für Verwirrung.  (Bild: Horst Einöder/Flashpictures)
Das neue Parksystem ist zwar gut beschildert, es sorgt dennoch für Verwirrung. 

Nun hagelt es eine Flut von Beschwerden über den von Loyal Parking betriebenen Parkplatz vor dem Möbelgeschäft Jysk in Freistadt. „Bei der Einfahrt zum Parkplatz wird das Nummerntaferl des Autos registriert, anschließend muss man im Geschäft sein Kennzeichen angeben. Klappt die Eingabe in das System aus welchem Grund auch immer nicht, bekommt man sage und schreibe 110 Euro Strafe für den Parkverstoß aufgebrummt“, so ein verärgerter Kunde zur „Krone“.

Beschwerden sind bekannt
Auch FP-Stadtrat Harald Schuh ist die Problematik bekannt. „Ein Freistädter hat bei der Kennzeicheneingabe die Buchstaben F und R für Freistadt vergessen und wurde gestraft. Es gibt sicherlich bessere Systeme und Alternativen für eine Parkraumbewirtschaftung.“

Firma spricht von Anlaufschwierigkeiten
Von Anlaufschwierigkeiten ist bei Loyal Parking die Rede: „Das System wird mittlerweile erfolgreich praktiziert. Die Kunden werden durch deutliche Beschilderungen auf dem Parkplatz und im Geschäft sowie durch die geschulten Filialmitarbeitenden darauf hingewiesen. Wir bedauern, wenn es in Einzelfällen zu Unannehmlichkeiten gekommen ist. Wer irrtümlich eine Strafe erhalten hat, kann sich direkt per E-Mail an uns wenden.“

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