80.000 Euro Geldstrafe

Melanie Müller wegen Hitlergruß verurteilt

Society International
23.08.2024 14:12

Ballermann-Sängerin Melanie Müller soll wegen Zeigens des Hitlergrußes mehrere zehntausend Euro Geldstrafe zahlen. 

Das Amtsgericht Leipzig sprach die 36-Jährige am Freitag des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig und verurteilte sie zu insgesamt 80.000 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Umstrittener Auftritt
Müller trat im September 2022 in Leipzig als Sängerin vor einer Rockergruppierung auf, die nach den Worten von Richter Lucas Findeisen dem rechten Milieu zuzuordnen ist. Auf der Bühne soll sie mehrfach den rechten Arm gehoben haben. Aus dem Publikum seien mehrfach Naziparolen gerufen worden, Müller habe zudem wiederholt „Zickezacke“ gerufen, was vom Publikum mit „Heil, Heil, Heil“-Rufen beantwortet worden sei.

Melanie Müller bestritt die Vorwürfe. (Bild: picturedesk.com/Hendrik Schmidt / dpa / picturedesk.com)
Melanie Müller bestritt die Vorwürfe.

Die Ermittlungen waren durch ein Video angestoßen worden, in dem Müller zu sehen war, wie sie während des Auftritts mehrmals den rechten Arm in die Höhe schnellen ließ, was an den Hitlergruß erinnerte.

Vorwürfe bestritten
Müller, die bürgerlich Melanie Blümer heißt, bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Medien sagte sie, dass diese Geste seit Jahren Teil ihres Bühnenauftritts sei. Auch habe die Handbewegung keinen rechtsradikalen Hintergrund. In einem Statement teilte sie damals mit, „mit rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut“ zu haben.

Da bei Müller außerdem 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, wurde sie außerdem wegen Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen.

Strafe höher als erwartet
Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die lediglich eine Geldstrafe von 5700 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch und argumentierte, die anheizende Geste für das Publikum sei eine neutrale Bewegung beim Singen auf der Bühne gewesen, die nicht verboten sei.

Die Sängerin hatte in den vergangenen zehn Jahren Realityshows im Fernsehen wie das Dschungelcamp und „Big Brother“ gewonnen. Heute tritt sie als Sängerin auf Mallorca auf.

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(Bild: kmm)



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