Attacke auf Ehepaar

Vorbestrafter nach Gewalttat wieder auf freiem Fuß

Tirol
24.08.2024 20:59

Auf frischer Tat ertappte eine Hauseigentümerin (57) in einem Mehrparteienhaus in Wörgl einen Mann (21) bei einem Kellereinbruch. Womit sie nicht gerechnet hatte: Sie traf auf einen amtsbekannten, einschlägig vorbestraften Türken (21), der auch vor massivster Gewaltanwendung nicht zurückschreckte. 

Am Freitag gegen 6.45 Uhr betrat ein laut Polizeibericht amtsbekannter und einschlägig vorbestrafter 21-jähriger türkischer Staatsangehöriger ein Mehrparteienhaus in Wörgl und suchte die Kellerräumlichkeiten des Objektes auf. Dort brach er ein Kellerabteil unter Anwendung von Körperkraft auf in der Absicht, Wertgegenstände zu entwenden. 

Dieb würgte Frau (57)
Dabei wurde der Mann  auf frischer Tat von der Kellereigentümerin, einer 57-jährigen ungarischen Staatsbürgerin ertappt. Der 21-Jährige forderte die Frau  auf, ihm ihr Mobiltelefon auszuhändigen. Nachdem die 57-Jährige dieser Aufforderung nicht nachkam, ergriff der Beschuldigte die Frau am Hals, würgte diese und versuchte ihr das Mobiltelefon zu entreißen.

Ehemann mit Faustschlägen attackiert
Nachdem die Angegriffene mehrmals lautstark um Hilfe schreien konnte, eilte ihr schließlich ihr Ehemann, ein 56-jähriger ungarischer Staatsangehöriger, zu Hilfe. Bei dem Versuch, den Beschuldigte von seiner Ehefrau wegzuzerren, ließ der Angreifer schließlich von der Frau ab und versetzte dem 56-Jährigen mehrere heftige Faustschläge ins Gesicht. Anschließend verfolgte der 21-Jährige die 57-Jährige über das Stiegenhaus und entriss ihr das Mobiltelefon. Kurz darauf flüchtete dieser in das Stadtzentrum von Wörgl.

Fahndung erfolgreich
Der Beschuldigte konnte nach kurzer Zeit im Zuge einer eingeleiteten  Nahbereichsfahndung von einer Polizeistreife aufgegriffen und vorläufig festgenommen werden. Durch den Angriff wurde der 56-Jährige schwer verletzt.

Trotz Einbruch, Raub und Körperverletzung
Nach Durchführung sämtlicher Einvernahmen und Berichterstattung sowie Schilderung des Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft Innsbruck ordnete diese die Freilassung des Beschuldigten an.

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