Der Mann war Angestellter der Austria Tabak AG gewesen und bezog von einem Konsortium aus Valida Pension AG und VBV Pensionskassen AG eine Betriebspension. Als er sich gemeinsam mit seinem Partner für das Eintragen ihrer langjährigen Partnerschaft entschied, wollte der Mann sichergehen, dass sein Freund im Fall seines Ablebens auch abgesichert ist. Doch die Reaktion der Pensionskassen war alles andere als erfreulich: So weigerten sich diese, dem Partner eine Witwerpension zu zahlen, und erklärten knapp, dass eine Hinterbliebenenpension lediglich überlebenden Ehegatten offenstünde.
Der Mann ließ das jedoch nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht, unterstützt von der Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer (RK Lambda) - und bekam schließlich Recht.
Homosexuelle Paare müssen Rechte "ständig einklagen"
Der Fall gab jedoch Anlass für laute Kritik seitens des Rechtskomitees Lambda, da homosexuelle Paare ihre Rechte "ständig einklagen müssen". Zudem verwies Rechtsanwalt und RK-Lambda-Präsident Helmut Graupner auf Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union aus den Jahren 2008 und 2011, wonach überlebende eingetragene Partner dieselben Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Daher sei es auch in besagtem Fall vollkommen klar, so Graupner.
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hatte die Valida Pension AG bereits im Vorjahr verurteilt, die Kasse legte jedoch bereits beim Oberlandesgericht gegen die Entscheidung Berufung ein. Im Fall der VBV wurde das Urteil nun zugestellt, so Graupner.
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