Mit einem milden Urteil von 15 Monaten bedingt ist am Montag ein 20-jähriger Raser am Wiener Straflandesgericht davongekommen. Er hatte vor einem Jahr auf der Flucht vor der Polizei einen schweren Unfall verursacht. Damals gab es mehrere Verletzte.
Der Verurteilte lieferte sie bereits im Herbst 2022 die erste Verfolgungsjagd mit der Polizei, weil er eine rote Ampel ignorierte, „um rascher nach der Arbeit nach Hause zu kommen.“ „Ich hab‘ die Beamten gesehen und mich erschreckt“, begründete er. Der inzwischen 20-Jährige hatte aber zu diesem Zeitpunkt auch keinen Führerschein, weil er auf eine Nachschulung vergessen hatte.
Am 9. August 2023 ereignete sich schließlich die Wahnsinnsfahrt mit bis zu 200 km/h über die Südosttangente. Der Polizei fiel der Fahrstil des damals 19-Jährigen auf, der in Zick-Zack-Linien rasch die Spuren wechselte und sogar den Pannenstreifen nutzte, um rascher voranzukommen. Die Beamtinnen und Beamten verfolgten ihn ein weiteres Mal.
Gegen Bus gekracht
Im Laaerberg-Tunnel krachte der junge Mann schließlich gegen einen Bus, es kam auch zu einem Zusammenstoß mit einem unbeteiligten Auto. Der Pkw landete gar auf dem Dach, die beiden Insassen konnten sich im letzten Moment befreien, ehe das Fahrzeug zu brennen begann. „Wir waren in Panik“, sagte der Beifahrer am Montag vor Gericht. „Gott sei Dank ist nicht viel passiert. Sie hätten auch tot sein können“, ergänzte die Richterin.
„Hab‘ nicht darüber nachgedacht“
„Ich hab‘ nicht darüber nachgedacht“, sagte der türkische Unfalllenker. „Es muss ihnen klar sein, dass das das letzte Mal ist“, meinte die Schöffensenatsvorsitzende Daniela Zwangsleitner. Der 20-Jährige bekommt seine Fahrerlaubnis erst in einem Jahr wieder. Seinen BMW besitzt er aber immer noch, was bei der Richterin für Unverständnis sorgte. Damit er gut da stehe, investiere er weiterhin in die Versicherung des Autos, erklärte der Angeklagte vor Gericht.
Gott sei Dank ist nicht viel passiert. Sie hätten auch tot sein können.
Richterin zu Zeugen
Er hat inzwischen eine Therapie begonnen und absolviert eine Lehre. Das rechtskräftige Urteil lautete 15 Monate bedingt wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. „Wenn Sie den Führerschein wieder haben, müssen Sie sich wie alle anderen an Regeln halten. Sonst droht das Gefängnis“, mahnte die Schöffensenatsvorsitzende.
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