AK half Frau

Keine Zulage für ekelige Tätigkeiten: Nachzahlung

Oberösterreich
27.08.2024 09:30

Für Tätigkeiten, die unter erschwerten Bedingungen verrichtet werden, stehen Arbeitnehmern, sofern es der Kollektivvertrag vorsieht, etwa die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG-Zulage) zu. Einer Beschäftigten aus Linz, die unter anderem Exkremente wegwischen musste, wurden diese Zulagen vorenthalten. Mit Hilfe der AK bekam sie eine Nachzahlung.

Acht Jahre lang unterstützte eine Arbeitnehmerin aus Linz als Mitarbeiterin im Haus- und Heimservice ältere und pflegebedürftige Menschen in deren Zuhause. Sie half ihren Klienten beim Einkaufen, Wäschewaschen und unter anderem auch beim Aufräumen, Putzen und Grundreinigen der Wohnungen. Bei Letzterem kam es häufig vor, dass sie auch Exkremente wegwischen und entsorgen musste. Für sie war das kein Problem, weil sie es als normalen Teil ihres Jobs betrachtete. Laut Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich stand ihr dafür eine SEG-Zulage zu. 

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„Es kann immer vorkommen, dass Unternehmen etwas übersehen oder Ansprüche absichtlich nicht bezahlen. Es ist besser, die Abrechnung kontrollieren zu lassen, als Ansprüche liegen zu lassen.“

Andreas Stangl, Präsident der AK OÖ. (Bild: Alexander Schwarzl)

Andreas Stangl

Fehler fiel beim Prüfen der Endabrechnung auf
Nachdem die Arbeitnehmerin ihren Job gekündigt hatte, ließ sie die Endabrechnung bei der AK in Linz überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass der frühere Arbeitgeber die ihr zustehenden Zulagen nicht abgerechnet und ausgezahlt hatte. Die AK intervenierte und kam rasch zum Erfolg: Die Frau bekam je Arbeitsstunde mit erschwerten Bedingungen 1,44 Euro brutto und in Summe mehr als 1120 Euro nachbezahlt.

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