Der Opa war bisher unbescholten und unauffällig. Doch jetzt stand der heute 71-Jährige in Ried im Innkreis (OÖ) vor dem Schöffensenat. Er soll seine Enkelin und seinen Enkelsohn missbraucht haben. Von einem Vorwurf wurde er freigesprochen, dennoch gab´s eine deftige Strafe – nicht rechtskräftig.
Der Missbrauch soll im Jahr 2009 begonnen haben, das Ziel sei der Enkelsohn – damals sechs Jahre alt – gewesen. Mehrmals habe der Opa den Enkel im Intimbereich berührt. Ab 2014 soll der Großvater sich auch der Enkeltochter, damals sieben Jahre, unsittlich genähert haben. Fast bei jedem Besuch habe er das Mädchen begrapscht.
Im Bett missbraucht
Als das Mädchen im Alter von zehn bis zwölf Jahren dann später bei den Großeltern in deren Bett übernachtete, soll es dort auch zu geschlechtlichen Handlungen gekommen sein. Der Angeklagte, der die Taten im bayrischen Grenzgebiet zum Innviertel begangen haben soll, war beim Prozess in Ried nicht geständig.
21 Monate teilbedingte Haft
Am Ende des Prozesstages konnte der schwere sexuelle Missbrauch – also Penetration – nicht nachgewiesen werden, aber die Schöffen sahen es als bewiesen an, dass der Großvater die Enkel zumindest unsittlich berührt habe. Daher wurde er nach Paragraf 207, Sexueller Missbrauch von Unmündigen, verurteilt. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Der 71-Jährige wurde zu 21 Monaten Haft, davon sieben unbedingt, verurteilt. Da weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft Erklärungen abgaben, ist der Spruch noch nicht rechtskräftig.
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