Asylwerber-Bilanz

200 Arbeitsverweigerern Taschengeld gekürzt

Innenpolitik
27.08.2024 13:34

Seit 20. Juli haben Asylwerberinnen und Asylwerber in Österreich etwa 37.000 Arbeitsstunden geleistet. Pro Person waren es durchschnittlich rund 39 Stunden. Ungefähr 200 Betroffenen sei das Taschengeld gekürzt worden, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Dienstag.

Anerkannt werden 1,60 Euro pro geleisteter Stunde. Seit dem 20. Juli ist eine entsprechende Verordnung in Kraft. In Korneuburg (Niederösterreich) waren von November bis Juli 28 Asylwerberinnen und Asylwerber im Einsatz. Sie leisteten etwa Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet, entfernten Laub in Parkanlagen, schnitten Bäume oder schaufelten Schnee. Dort beträgt der Anerkennungsbeitrag 4,50 Euro pro Stunde, wobei 110 Euro im Monat nicht überstiegen werden dürfen.

„Menschen wollen etwas zurückgeben“
„Die Menschen wollen etwas arbeiten, (...) etwas zurückgeben“, sagte Andreas Achrainer, Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). „Es ist wichtig, gerade junge Menschen zu begleiten und ihnen zu zeigen, dass es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt, und dass wir gemeinsame Wege gehen müssen.“

Zitat Icon

Es ist wichtig, gerade junge Menschen zu begleiten und ihnen zu zeigen, dass es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt.

Andreas Achrainer, Geschäftsführer BBU

Ziele seien „eine strenge und gerechte Grundversorgung, ein strenges Regelwerk und die Bekämpfung von Missbrauch“, sagte Karner am Dienstag. Seit dem 3. Juni müssen zudem alle Asylwerberinnen und Asylwerber ab 14 Jahren in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes an Schulungen zu Leitlinien und Normen in Österreich teilnehmen. Bisher haben das laut Karner mehr als 1950 Menschen gemacht.

23 Mahnungen bei Schulungen
23 hätten ermahnt werden müssen, fünf Verweigerinnen und Verweigerern sei das Taschengeld gekürzt worden. Inhalte der Kurse sind beispielsweise Kultur und Umgangsformen, Gleichberechtigung, Rechte und Pflichten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Gekürzt wird das Taschengeld dann, wenn eine Asylwerberin oder ein Asylwerber unentschuldigt fernbleibt.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spielechevron_right
Vorteilsweltchevron_right