Asylwerber-Bilanz

200 Arbeitsverweigerern Taschengeld gekürzt

Innenpolitik
27.08.2024 13:34

Seit 20. Juli haben Asylwerberinnen und Asylwerber in Österreich etwa 37.000 Arbeitsstunden geleistet. Pro Person waren es durchschnittlich rund 39 Stunden. Ungefähr 200 Betroffenen sei das Taschengeld gekürzt worden, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Dienstag.

Anerkannt werden 1,60 Euro pro geleisteter Stunde. Seit dem 20. Juli ist eine entsprechende Verordnung in Kraft. In Korneuburg (Niederösterreich) waren von November bis Juli 28 Asylwerberinnen und Asylwerber im Einsatz. Sie leisteten etwa Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet, entfernten Laub in Parkanlagen, schnitten Bäume oder schaufelten Schnee. Dort beträgt der Anerkennungsbeitrag 4,50 Euro pro Stunde, wobei 110 Euro im Monat nicht überstiegen werden dürfen.

„Menschen wollen etwas zurückgeben“
„Die Menschen wollen etwas arbeiten, (...) etwas zurückgeben“, sagte Andreas Achrainer, Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). „Es ist wichtig, gerade junge Menschen zu begleiten und ihnen zu zeigen, dass es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt, und dass wir gemeinsame Wege gehen müssen.“

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Es ist wichtig, gerade junge Menschen zu begleiten und ihnen zu zeigen, dass es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt.

Andreas Achrainer, Geschäftsführer BBU

Ziele seien „eine strenge und gerechte Grundversorgung, ein strenges Regelwerk und die Bekämpfung von Missbrauch“, sagte Karner am Dienstag. Seit dem 3. Juni müssen zudem alle Asylwerberinnen und Asylwerber ab 14 Jahren in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes an Schulungen zu Leitlinien und Normen in Österreich teilnehmen. Bisher haben das laut Karner mehr als 1950 Menschen gemacht.

23 Mahnungen bei Schulungen
23 hätten ermahnt werden müssen, fünf Verweigerinnen und Verweigerern sei das Taschengeld gekürzt worden. Inhalte der Kurse sind beispielsweise Kultur und Umgangsformen, Gleichberechtigung, Rechte und Pflichten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Gekürzt wird das Taschengeld dann, wenn eine Asylwerberin oder ein Asylwerber unentschuldigt fernbleibt.

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