Alte Geräte am Hof

Umweltgefährdung: Steirischer Bauer verurteilt

Steiermark
27.08.2024 15:07

Ein steirischer Landwirt hat auf seinem Hof alles gelagert, was sich eventuell noch zu Geld machen ließe. Weil die alten Geräte teilweise nicht fachgerecht entleert waren, musste sich der Mann am Dienstag wegen vorsätzlicher Gefährdung der Umwelt im Straflandesgericht verantworten.

Der Beschuldigte lagerte laut Anklage zumindest seit zwei Jahren alles Mögliche auf seinem Grund. Einiges davon wurde von einem Sachverständigen als mögliche Gefährdung für die Umwelt eingestuft. Der Landwirt fühlte sich in keiner Weise schuldig und widersprach heftig: „Bei den Lkw sind die Tanks entleert oder abgebaut worden, bei den Autos stehen Ölwannen darunter und die Fässer habe ich leer bekommen, da waren keine Ölreste, sondern Spiritus drin. Die brauche ich für die Maische“.

Vier Kanister mit altem Speiseöl seien „zum Betanken des Schleppers“ vorgesehen gewesen, und die alten Autobatterien wollte er sowieso entfernen. Allerdings standen sie laut Staatsanwältin mindestens zwei Jahre auf seinem Grund.

Im Kühlschrank ist das Werkzeug drin
Obwohl es bereits mehrfach Beanstandungen gab, sollen im Juni die Altfahrzeuge noch immer da gewesen sein. „Da sieht man Sperrmüll, Glasflaschen, Kisten, Bauschutt“, zählte Richterin Julia Riffel beim Betrachten eines Fotos des Anwesens auf. Auch ein Auto war zu sehen. „Der Golf ist mittlerweile trocken“, betonte der Angeklagte und verwies wieder einmal auf eine Ölwanne. Im Übrigen sei ein Teil „nagelneue Gerätschaft, die brauche ich zum Arbeiten“. „Da steht auch ein alter Kühlschrank“, hielt ihm die Richterin vor. „Ja, da ist das Werkzeug drin“, kam die Antwort.

Geld für Entsorgung fehlt
„Wenn das alles länger lagert, gefährdet es die Umwelt“, erklärte ihm die Vorsitzende. „Auf Dauer ja, aber ich habe schon das Meiste weggeräumt“, beteuerte der Landwirt. Ein Polizist, der schon Jahre mit dem Fall betraut ist, meinte dazu: „Ein paar Sachen sind weggeräumt, aber es sind auch neue dazu gekommen“. Man wisse bei der Behörde, dass der Mann den Willen habe, aber eben nicht das Geld für die ordnungsgemäße Entsorgung.

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Du bist kein Altstoffentsorger. Du kannst einen alten Lkw nicht einfach auf deine Wiese stellen.

Polizist zu dem Angeklagten vor Gericht

Er holt laut eigenen Angeben das Gerümpel teilweise „aus dem Wald“ um es dann zu zerlegen und zu verkaufen. „Du bist kein Altstoffentsorger“, mahnte ihn der Polizist vor Gericht und betonte: „Du kannst einen alten Lkw nicht einfach auf deine Wiese stellen“. „Ist ja meine Wiese“, zeigte sich der Beschuldigte wenig einsichtig.

Er wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte zeigte sich auch nach dem Urteil weiter uneinsichtig. Er kündigte Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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