Immer püfen lassen

Altersteilzeit: Vorsicht vor Berechnungsfehlern!

Politik & Wirtschaft
28.08.2024 11:49

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Bei einem Vorarlberger wurde die Altersteilzeit-Vergütung falsch berechnet. Glücklicherweise wendete er sich frühzeitig an die Arbeiterkammer – und rettete so satte 35.000 Euro.

Herr F. war über viele Jahre bei einem Vorarlberger Unternehmen angestellt. Als Dank für die gute Zusammenarbeit ermöglichte der Dienstgeber ihm die Inanspruchnahme der Altersteilzeit. Folglich wurde zwischen dem Betrieb und Herrn F. eine Arbeitszeitreduktion von 100 Prozent auf 60 Prozent vereinbart.

In der Altersteilzeitvereinbarung wurde neben der Arbeitszeit auch das monatliche Gesamtentgelt vereinbart. Herr F. sollte künftig insgesamt 2100 Euro brutto erhalten – 1600 Euro Teilzeitentgelt und 500 Euro Lohnausgleich. So weit, so richtig.

Viel weniger bekommen als vereinbart
Nach Erhalt der ersten Gehaltsabrechnung mit Beginn der Altersteilzeit hatte Herr F. jedoch das Gefühl, dass etwas nicht stimmt und vereinbarte einen Beratungstermin bei der Vorarlberger Arbeiterkammer. Dabei stellte sich heraus, dass mit Beginn der Altersteilzeit nur das Teilzeitentgelt in Höhe von 1600 Euro brutto abgerechnet und ausbezahlt wurde. Der Lohnausgleich bzw. das vereinbarte Gesamtentgelt in Höhe von 2100 Euro brutto fand aber nur bei der Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung Berücksichtigung.

AK-Arbeitsrechtsexpertin Julia Bischof. (Bild: AK Vorarlberg)
AK-Arbeitsrechtsexpertin Julia Bischof.

Falsche Beitragsgrundlage mit schwerwiegenden Konsequenzen
Bischof fand allerdings noch einen weiteren Fehler: „Auch die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung stimmte nicht.“ Der Betrieb hatte nämlich den Betrag übermittelt, den Herr F. nun in der Altersteilzeit erhielt. „Laut Gesetz muss aber der Betrag vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit als Beitragsgrundlage gewählt werden.“ Das hat gravierende Folgen, so Bischof: „Die Heranziehung einer zu geringen Beitragsgrundlage hätte zum Beispiel Einfluss auf die zukünftige Pension, etwaige Krankengeldzahlungen, die Abfertigung und vieles mehr. Da aber auch dieser Fehler unverzüglich vom Dienstgeber korrigiert wurde, ist auch hier kein Schaden entstanden.“

Den Altersteilzeitrechner gibt es auf der Homepage der AK: https://www.arbeiterkammer.at/service/rechner/Altersteilzeit-Rechner.html

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