„Ich war entsetzt über den Gewaltausbruch“, sagte eine 20-jährige Freundin der beiden Angeklagten (je 21 Jahre) und gleichzeitig Zeugin einer Prügelei beim Kebabstand vor der Linzer Disco A1. Dabei hatten die beiden Burschen einen 25-Jährigen geschlagen und getreten, ihr größter Wunsch vor Gericht blieb verwehrt.
„Ich bitte um eine milde Strafe unterhalb der Auskunftspflicht“, meinten die Verteidigerin und der Anwalt der beiden 21-Jährigen. Dass sie zugeschlagen hatten, stand außer Streit. Allerdings gab´s vor allem bezüglich Fußtritten eines bei der Tat noch 20-Jährigen „selektive Erinnerungen“, wie es Richter Walter Eichinger formulierte und dafür wenig Verständnis zeigte.
Denn an einige Details konnte sich das Duo gut erinnern, an die strafrechtlich relevanten Vorkommnisse – also wer den ersten Schlag führte oder ob Fußtritte gegen den am Boden liegenden 25-Jährigen ausgeteilt wurden – wieder nicht.
Anstellen war Streitauslöser
Es ging beim Streit um etwa fünf Uhr früh jedenfalls darum, dass das Opfer einen der Burschen und dessen Bekannte – sie war als Zeugin übrigens nicht genannt worden – beim Kebabstand nicht schnell genug vorließ. Dann soll auch noch eine Bemerkung über den lila Pulli des 21-Jährigen – ob er Austria-Wien-Fan ist – gefallen sein und das reichte offenbar schon, damit dieser den Kontrahenten mit einem Faustschlag niederstreckte.
Von Zeugen belastet
Dann kam es am Boden zu einer Rangelei, der 21-Jährige schlug mehrmals gegen den Kopf des Opfers, und der damals 20-Jährige sagte aus, dass er die Kontrahenten trennen wollte. An zwei oder mehr Fußtritte gegen den Kopf des 25-Jährigen wollte er sich nicht erinnern, Schläge gestand er zu. Doch mehrere Zeugen hatten die Tritte gesehen.
Alle betrunken
Alle Beteiligten waren „halbwegs angetschechert“, wie es eine Zeugin formulierte, die Beschuldigten sprachen von fünf bis sechs Bier beim Vorglühen und dann Mix-Getränken um 100 Euro in der Disco. Das Opfer konnte sich nur mangelhaft erinnern: „Ich habe am Boden nur den Asphalt gesehen“, aber die Tritte gegen den Kopf eindeutig gespürt. Lichtbilder zeigten den Zustand nach der Attacke und auch jetzt ist eine Narbe an der Nasenwurzel zu sehen.
10.000 Euro überwiesen
Die Anklage warf schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen vor, ein Strafrahmen von einem bis zehn Jahre Haft stand im Raum. Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass schon im Vorfeld von den Angeklagten 10.000 Euro Schmerzensgeld „ohne Verhandlungen“ bezahlt worden waren und auch vor der Verhandlung hatte man sich nochmal entschuldigt. Die Narbe wurde als nicht massiv entstellend gewertet und daher eine milde Verurteilung nur wegen schwerer Körperverletzung gefordert.
Junges Alter schützte etwas
Der Schöffensenat schloss sich bei der Dauerfolge den Verteidigern an und urteilte wegen „normaler“ schwerer Körperverletzung, allerdings blieb man den Wunsch schuldig, die Strafe unter dem Rahmen der Auskunftspflicht, also bis sechs Monate Haft, zu belassen. Die zehn Monate bedingte Haft für beide Täter scheinen im Vorstrafenregister jetzt offen auf. Jener, der zugetreten hatte, wurde durch sein Alter, er war bei der Tat noch nicht 21 und daher noch ein junger Erwachsener, vor höherer Strafe geschützt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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