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„Ich bin mir keiner Schuld bewusst und akzeptiere das Urteil nicht“, stellt die bislang Unbescholtene unmittelbar nach der Urteilsverkündung im Prozess am Mittwoch klar. Vielmehr seien die Anschuldigungen des Opfers die abgekartete Geschichte einer Sozialschmarotzerin. Dieses hatte die 44-Jährige nach einem Vorfall im Mai wegen Hausfriedensbruch und gefährlicher Drohung angezeigt.
Hintergrund des unangemeldeten und gleichermaßen unangenehmen Besuches der Angeklagten damals war das Parallelleben des Freundes, der nicht nur eine Beziehung mit dem Opfer hatte, sondern auch seit einem Jahr eine Affäre mit der Deutschen pflegte. „Der hat mich belogen, betrogen und finanziell ausgenommen wie eine Weihnachtsgans“, gibt die Gehörnte zu Protokoll. Das sei auch der Grund gewesen, weshalb sie vor der Wohnung der 47-jährigen Freundin aufkreuzte. „Ich wollte ihn einfach zur Rede stellen und das geliehene Geld zurückhaben.“
Von Hausfriedensbruch könne allerdings keine Rede sein. Das vermeintliche Opfer hätte sie ja mit einladender Geste in die Wohnung hereingebeten. Doch der Untreue ist weder anwesend noch telefonisch erreichbar, wie sich herausstellt. Und so geraten die beiden Damen in Streit. Erst recht, nachdem sich die Angeklagte zunächst weigert, die Wohnung zu verlassen. Erst die Schlichtungsversuche ihres zur Verstärkung mitgebrachten Cousins zeigen Wirkung.
Als Asoziale und Zigeunerin beschimpft
Während die Angeklagte bei ihrer bisherigen Version bleibt, schildert das Opfer dramatische Szenen des Abends etwas anders. „Sie wollte mit meinem Freund reden. Als ich sagte, dass er nicht da sei, versuchte sie gewaltsam die Tür aufzudrücken und beschimpfte mich als Asoziale und Zigeunerin. Ich drohte ihr mit der Polizei, da drohte sie mir, mich zusammenzuschlagen.“
Seit dem Vorfall habe nicht nur sie, sondern auch ihr damals anwesender 14-jähriger Sohn massive psychische Probleme. Weshalb die Opfervertreter ein Teilschmerzensgeld von insgesamt 660 Euro geltend machen. Richterin Lisa Pfeifer spricht am Ende die gehörnte Affäre lediglich wegen Hausfriedensbruch schuldig. Der Cousin wird vom Vorwurf der Mittäterschaft freigesprochen. Die Opfer werden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
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