Zwei gefürchtete Hells-Angels-Rocker, die in Wien mit einer umfangreichen Anklage unter anderem um Schutzgelderpressungen konfrontiert sind, wurden – wie die „Krone“ erfahren hat – nach zehn Monaten überraschend aus der U-Haft entlassen. Der Grund dafür ist bemerkenswert.
Zwei Meter Körpergröße, durchtrainiert, zahlreiche eindrucksvolle Tätowierungen: Mit dem Mitglied des in seiner Heimat Deutschland verbotenen Motorrad-Rockerklubs Hells Angels wollte sich in der Justizanstalt in der Wiener Josefstadt niemand anlegen. Auch seine mutmaßlichen Schutzgeldopfer sind stark verängstigt.
Hauptverhandlung ließ zu lange auf sich warten
Und das wird die nun folgende Information nicht mildern. Denn der Hells-Angels-Hüne und sein nicht minder angsteinflößender Kompagnon wurden jetzt aus der U-Haft entlassen. Die Begründung dafür ist jedenfalls bemerkenswert. Enthaftet wurden die Männer, weil die Behörden das Beschleunigungsgebot nicht eingehalten haben. Sprich: das Verfahren wurde verschleppt, die Hauptverhandlung ließ zu lange auf sich warten.
„Verfahren, in denen ein Beschuldigter in Haft gehalten wird, sind mit besonderer Beschleunigung zu führen. Jeder verhaftete Beschuldigte hat Anspruch auf ehest mögliche Urteilsfällung oder Enthaftung während des Verfahrens“, heißt es in der Strafprozessordnung. Zudem seien sämtliche am Strafverfahren beteiligten Behörden verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Haft so kurz wie möglich dauere.
Brutale Schutzgelderpressung in OÖ
Das war in dem spektakulären Fall, der sich unter anderem um kriminelle Vereinigung, Erpressung, schwere Körperverletzung und Suchtgifthandel dreht, laut Oberlandesgericht Wien nicht der Fall. Im Fokus des Aktes steht eine mutmaßliche Schutzgelderpressung im September 2023 in einem Nachtlokal in Oberösterreich. Gegen zwei Uhr Früh versammelte sich die Gruppe im Bereich des Discjockeys, der in der Folge brutal zusammengeschlagen wurde. Anschließend wurde der Lokalverantwortliche, der zuvor eingekreist worden war, attackiert. Als das Opfer bewusstlos am Boden lag, soll er von zumindest vier Hells Angels getreten worden sein.
Seit Oktober 2023 saßen der Hüne und andere Mitglieder der Rockergruppierung in U-Haft. „Angesichts dessen, dass die Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Anklageschrift bereits am 4. April 2024 festgestellt und mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes der Delegierung der Strafe nicht Folge gegeben wurde, jedoch die Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat, liegt eine durchaus ins Gewicht fallende Säumigkeit in einer Haftsache vor“, steht in dem Beschluss des Oberlandesgerichts Wien, in dem die sofortige Enthaftung des Hünen und seines Kompagnons angeordnet wurde.
Verteidiger Andreas Mauhart: „Es freut uns, dass unsere Argumentation in der Beschwerde ins Treffen geführt wurde.“ Der von Philipp Wolm vertretene Deutsche bekennt sich zu den Vorwürfen übrigens nicht schuldig: „Er hat ein lupenreines Alibi.“
Ist damit die erste Abschiebung seit 2021 in Stein gemeißelt? Nein, denn es gibt mehrere Hürden. Der Verteidiger von Ali H. hat Berufung gegen den Rückführungsbescheid eingelegt, was zu der öffentlichen Verhandlung am Mittwoch führte.
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