Jemanden zu beleidigen, ist nie die feine Art. Dass man sich mit „Trottel“, „Idiot“ oder Nachäffen bereits strafbar machen kann, wissen jedoch wohl die wenigsten. Was sich Politiker in Österreich trotzdem alles gefallen lassen müssen und wo die Grenzen gesteckt sind, fragte die „Krone“mit dem Format „Recht einfach“ bei Anwalt Sascha Flatz nach.
Das ein oder andere Schimpfwort ist im Streit wohl schon jedem einmal herausgerutscht. Das bedeutet aber nicht, dass sofort die Voraussetzungen des Paragrafen 115 im österreichischen Strafgesetzbuch erfüllt sind. Anwalt Sascha Flatz erklärt: „Wer jemanden öffentlich oder vor mehreren Personen beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder mit einer Misshandlung droht, ist zu bestrafen.“ Dabei drohen bis zu drei Monate Haft.
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