Schwerer gewerbsmäßiger Betrug! Statt der üblichen 50 Euro kassierte der Nordburgenländer jeweils 500 und bereicherte sich so um 27.500 Euro. Nach dem Prozess in Eisenstadt sagte er bei einer Melange: „Dass das so schnell gegangen ist ...“
Hätte der heute 64-Jährige nicht 2022 den, na ja, wohlverdienten Ruhestand angetreten, wäre ihm vermutlich der Prozess am Landesgericht Eisenstadt erspart geblieben. Läuft halt oft blöd im Leben, wenn man eine scheinbar geniale Idee nicht bedingungslos zu Ende denken will.
42 lange Jahre war der Mann als Gemeindeangestellter im Nordburgenland tätig. Er galt als zuverlässig, nett, war beliebt. In seinen Zuständigkeitsbereich fiel auch die Verwaltung der Grundstücke einer Mobilheimsiedlung. Heißt: Wird eine Parzelle neu übernommen, musste er die Verwaltungsabgabe einheben. Die beträgt heute noch 50 Euro.
Einfach einen Nuller dranhängen
Weil ihm seine mittlerweile Ex-Frau eingeredet haben soll, ein Reihenhaus im Ort zu erwerben, „habe ich mich finanziell übernommen“. Was also tun, um der 250.000 Euro Schulden wenigstens ein bisserl Herr zu werden? Einfach einen Nuller dranhängen! Statt der 50 Euro, für die er einen ordnungsgemäßen Beleg auf der Gemeinde deponierte, verlangte er er zwischen 1998 und 2021 von rund 60 neuen Mobilheim-Pächtern je 500. Freilich stellte der Mann dafür zusätzliche Rechnungen über 450 Euro aus, die keinen Millimeter des Papiers wert waren. Auf diese Weise bereicherte sich der Nordburgenländer in stolzen 23 Jahren nachweislich um 27.500 Euro.
Um 450 Euro billiger?
Weil es Nachbarn geben soll, die miteinander reden, kam ein Neuankömmling ins Gespräch mit einer Alteingesessenen. „Als ich gehört habe, dass er nur 50 Euro bezahlt hat, ging ich auf die Gemeinde und habe nachgefragt, warum etwas in Zeiten wie diesen um 450 Euro billiger werden kann“, sagte eine Geschädigte, die als Antwort erhielt: „Es hat immer 50 Euro gekostet.“
Warum der vollinhaltlich Geständige auf diese Idee gekommen ist? „Ich weiß es nicht. Es tut mir leid.“
Der ordentliche Lebenswandel
Als reumütiges Geständnis wurde letzterer Satz gewertet, dazu kommt der „bisher ordentliche Lebenswandel“. Während der letzten 23 Jahre? Also 16 Monate bedingte Haft auf drei Jahre, Rückzahlung an die Geschädigten, 10.000 Euro für die Republik. Der Pensionist akzeptierte das Urteil von Richterin Karin Lückl. Die Staatsanwaltschaft überlegt noch.
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