Seit dem Jahr 2022 dürfen Wölfe in Kärnten bejagt werden – eine Bilanz über Abschussfreigaben und Tierrisse.
Der erste sogenannte „Problemwolf“ wurde in Kärnten im Jahr 2022 erlegt – und zwar legal auf Basis der kurz zuvor erlassenen Wolfsverordnung. Auslöser war die hohe Zahl an Tierrissen – 400 tote Nutztiere und weitere 450, die nach Wolfsangriffen als vermisst galten. Schon im Jahr darauf erlegten Jäger sieben weitere Wölfe, mittlerweile sind es insgesamt 13 entnommene Tiere. Dabei wurde die Freigabe zum Abschuss sogar insgesamt 47 Mal erteilt.
Zwar fielen erst kürzlich wieder ein Dutzend Schafe in Stall im Mölltal dem Raubtier zum Opfer, dennoch scheint die vor allem bei Tierschützern nicht unumstrittene Wolfsverordnung Wirkung zu zeigen. Denn seit Inkrafttreten der Verordnung werden deutlich weniger Risse gemeldet. Heuer waren es bisher 33, sechs Nutztiere wurden durch das Raubtier verletzt. „Die Almsaison ist noch nicht zu Ende, und Schäden können laufend gemeldet werden. Die endgültigen Zahlen werden wir nicht vor Oktober haben“, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber.
Wir halten in Kärnten an unserer aktuellen Praxis im Umgang mit dem Raubtier Wolf fest. Diese Methode hat sich bewährt und ist rechtlich abgesichert.
Martin Gruber, Landesvize (ÖVP)
Besonderer Hotspot sei dabei der Bezirk Spittal. Dass sich das Raubtier in Kärnten wohl fühlt, zeigt aber auch die Bilanz der Vergrämungen – etwa 500 Mal musste ein Wolf aus einem Siedlungsgebiet durch Rufe verjagt werden. Vor rechtlichen Konsequenzen fürchtet sich Gruber nicht: „Es gibt keinerlei Hinweis für ein Vertragsverletzungsverfahren, ich sehe dafür auch keine Grundlage.“
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