Mit Auflagen enthaftet

IS-Fan (14) sitzt ab Montag wieder in der Klasse

Gericht
30.08.2024 11:25

In seinem Social Media-Profil fanden die Ermittler unter anderem ein Bild, auf dem offenbar mit der Tötung eines Politikers aus Wien gedroht wurde. Am Freitag stieg im Justizzentrum Korneuburg die Haftverhandlung gegen den 14-jährigen Österreicher, gegen den unter anderem wegen terroristischer Vereinigung ermittelt wird. Sie wurde offenbar vorverlegt, um „ein pünktliches Erscheinen beim Schulstart zu ermöglichen“. 

Brisante Entwicklung um jenen jungen IS-Fan, der Ende Juli aus seinem Kinderzimmer heraus verhaftet und im Justizzentrum Korneuburg wegen Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr in U-Haft genommen wurde. Wie die „Krone“ berichtete, wird gegen den mutmaßlichen Islamisten wegen terroristischer Vereinigung und gefährlicher Drohung in Verbindung mit dem Waffengesetz ermittelt.

Aufrufe zu Gewalt an Andersgläubigen
Der zierliche Bursche soll Inhalte geteilt haben, in denen der IS verherrlicht wird. Gefunden wurden Videos von Anschlägen und Flaggen des IS sowie auch Aufrufe zu Gewalt an Andersgläubigen. Darunter eine Drohung gegen einen Wiener Stadtpolitiker, dessen Kopf auf einem Bild rot eingeringelt war. Dazu ist eine Faustfeuerwaffe zu sehen und ein Tötungsaufruf zu lesen.

Rechtsanwalt Christian Werner vertritt den 14-Jährigen. (Bild: Klemens Groh)
Rechtsanwalt Christian Werner vertritt den 14-Jährigen.

Am 8. August wurde die U-Haft über den 14-jährigen Österreicher, dessen Familie afghanische Wurzeln hat, um einen Monat verlängert. Doch, wie die „Krone“ erfahren hat, fand am Freitag bereits die neuerliche Haftverhandlung im Justizzentrum Korneuburg statt. Und gegen 11 Uhr stand fest: Der IS-Fan wird enthaftet.

„Ein 14-Jähriger gehört in die Schule und nicht in die Zelle“, bestätigt sein Verteidiger Christian Werner die Gerichtsentscheidung. Der Rechtsanwalt hat sich um eine Vorverlegung der Haftverhandlung bemüht, damit ein pünktliches Erscheinen in der Schule möglich ist. Er pochte aber auch darauf, dass die Enthaftung mit Auflagen verbunden ist. So muss der Jugendliche zweimal in der Woche zur Bewährungshilfe in Zusammenarbeit mit Derad, einer NGO zur Extremismus-Prävention. Auch bekommt er ein Tastenhandy ohne Internetzugang.

Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel
Die Staatsanwaltschaft war mit der Enthaftung des Niederösterreichers einverstanden und verzichtete auf Rechtsmittel. Dem Vernehmen nach wurde der Jugendliche bereits von seiner Familie abgeholt.

Ob die Wiener Schule darüber informiert ist, dass am Montag ein Schüler, der einen Gutteil der Sommerferien wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft verbracht hat, in einem der Klassenzimmer sitzt, war in der Verhandlung kein Thema. 

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