Prozess in Feldkirch

Kleine Kinder in Angst und Schrecken versetzt

Vorarlberg
31.08.2024 08:25

Wegen einer Halsabschneidergeste gegenübern Kindern musste sich am Freitag ein 41-jähriger Frühpensionist aus Dornbirn am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Vier spielende Kinder – das jüngste Kind ist gerade mal vier Jahre alt, das Älteste zwölf Jahre – erlebten Mitte Juni im Hof einer Wohnanlage in Dornbirn einen veritablen Schockmoment: Denn wie aus dem Nichts riss der Angeklagte plötzlich die Balkontüre auf und setzte dem ausgelassenen Spiel des Quartetts mit einer Halsabschneidergeste ein jähes Ende.

Das große Schweigen
Als die geschockten Mädchen ihren Eltern vom Vorfall berichten, erstatten diese Anzeige bei der Polizei. Bei der Nachschau finden die Beamten den stark alkoholisierten Frührentner in dessen Wohnung auf. Da er aufgrund seines Zustandes nicht einvernommen werden konnte, wurde er zur Aussage auf den Posten vorgeladen. Doch auch dort sagte er kein Wort.

Ebenso wenig bei Gericht am Donnerstag: Dort gibt sich der 41-Jährige recht verwundert, als ihn Richterin Lisa Pfeifer mit den Vorwürfen konfrontiert: „Hoi, komisch“, sagt er und weigert sich einmal mehr, weitere Angaben zur Causa zu machen.

Staatsanwalt Johannes Hartmann hatte für den Angeklagten einen Schuldspruch gefordert und gab daher am Ende keine Erklärung ab. Somit ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig. (Bild: Dorn Chantall)
Staatsanwalt Johannes Hartmann hatte für den Angeklagten einen Schuldspruch gefordert und gab daher am Ende keine Erklärung ab. Somit ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig.

Sein Argument: „Ich kenne ja nicht mal die Namen der Kinder. Vielleicht war ich das ja gar nicht.“ Außerdem sei in dem Wohnblock immer ein Kommen und Gehen: „Man kennt sich im eigenen Haus nicht mehr aus. Doch sollten die Vorwürfe gegen mich tatsächlich stimmen, tut es mir leid und ich entschuldige mich.“

Denn er wußte nicht, was er tat
Aufgrund des Alkoholproblems des Frühpensionisten geht die Frau Rat im Zweifel davon aus, dass der Mann den Kindern mit seinem Verhalten nicht wirklich drohen wollte und spricht ihn deshalb frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Chantal Dorn
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