Fehlerhafter Eintrag

Spital diagnostizierte irrtümlich Alzheimer

Niederösterreich
31.08.2024 09:15

Eine falsche Diagnose ließ einen Patienten erschaudern: im Arztbrief waren Erkrankungen wie Alzheimer oder auch Nierenversagen vermerkt. Dabei wurde der Mann wegen eines Oberschenkelbruchs im niederösterreichischen Landesklinikum Baden behandelt.

Was ist bloß mit dem Krankenhaus in Baden los? Dieser Frage möchte Anita K. auf den Grund gehen. Denn für die Kottingbrunnerin sind die erlebten „Missgeschicke“ nur schwer nachzuvollziehen. Nachdem ihr Mann bei einem Arbeitsunfall einen Oberschenkelbruch erlitten hatte, wurde er im Spital operiert, der Bruch mittels Nägeln stabilisiert. Nach der Genesung ging es für den 55-Jährigen wieder zurück in den Arbeitsalltag.

Doch nur wenige Zeit später klagte Markus K. über starke Schmerzen. Er wurde erneut im Landesklinikum Baden vorstellig. Nach einem Röntgen die Gewissheit: „Es zeigt sich ein Bruch des Nagels auf Höhe der Schenkelhalsklinge, unzufriedenstellende Wundheilung sowie Lockerung der distalen Schraube“, ist im Arztbrief zu lesen. „Da muss bei der ersten OP etwas schiefgelaufen sein“, ortet Anita K. auch Materialversagen.

Ihr Mann wurde Mitte Juni erneut operiert, die Schrauben entfernt. Am 20. Juni wurde er vom stationären Aufenthalt wieder in häusliche Pflege entlassen. Mit im Gepäck: Einen Arztbrief mit erstaunlichem Inhalt – zumindest aus Sicht des Patienten. Denn bei der Diagnose wurde dem 55-Jährigen Angst und Bange. Von Alzheimer über Nierenversagen bis hin zu einem Herzschrittmacher war hier zu lesen.

Ein Fall für den Patientenanwalt
„Wie kann so etwas passieren?“, zeigt sich K. beunruhigt. Erst auf mehrmalige Nachfrage im Krankenhaus langte schließlich am 29. August per Post der neue Befund beim Patienten ein. „Ich finde das einfach eine Frechheit“, so die Ehefrau. Der Fall liege nun beim Patientenanwalt.

„Es kam bedauerlicherweise zu einem fehlerhaften Eintrag, der aber keinerlei Auswirkung hatte. Die tatsächlichen Diagnosen waren zu keinem Zeitpunkt ,verdrängt‘ oder ersetzt worden“, heißt es seitens der Landesgesundheitsagentur. Der Fehleintrag sei korrigiert worden. Die in der Folge an den Patienten ausgehändigten Entlassungsbriefe seien stets korrekt gewesen. Auch ein Materialfehler wird dementiert.

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