Hitlergruß gezeigt

Sängerin Müller legt Rechtsmittel gegen Urteil ein

Society International
30.08.2024 16:58

Die deutsche Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Bei der Handbewegung hätte es sich lediglich um eine „anheizende Geste“ fürs Publikum gehandelt.

Das Gericht hatte Ende August befunden, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte. Bei einer Durchsuchung der Wohnung der Sängerin entdeckten Ermittler zudem 0,69 Gramm eines Kokaingemischs und eine Ecstasy-Tablette.

Zu 80.000 Euro Strafe verurteilt
Der Richter am Amtsgericht verhängte schließlich eine deutlich höhere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert, die 95 Tagessätze à 60 Euro, also 5700 Euro, beantragt hatte. Müller soll insgesamt 80.000 Euro bezahlen. Die Verteidigung hatte in beiden Anklagepunkten auf Freispruch plädiert.

Handbewegung „anheizende Geste“
Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt.

Der Fall Müller

Vor einer Woche hatte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, also insgesamt 80.000 Euro, verurteilt.

Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Melanie Müller im Jahr 2021 (Bild: APA/dpa/Roberto Pfeil)
Melanie Müller im Jahr 2021

Nach Zustellung des schriftlichen Urteils hat die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, bestätigte der Amtsgerichtssprecher in Leipzig. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. 

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

(Bild: kmm)



Kostenlose Spielechevron_right
Vorteilsweltchevron_right