Landesrat griff durch

Nach „Bargeld-Klage“ wird Asylwerber jetzt verlegt

Niederösterreich
01.09.2024 06:00

Es war ein „Krone“-Bericht, der hohe Wellen schlug. Ein in Niederösterreich untergebrachter Asylwerber schaltete seinen Anwalt ein, weil er „Güter des täglichen Bedarfs“ mit der Bezahlkarte nicht mehr online kaufen konnte. FPÖ-Landeschef Udo Landbauer reagiert mit heftiger Kritik. Jetzt wurde der Flüchtling verlegt. 

Just im „Bezahlkarten-Pilotland“ hat sich – wie berichtet – ein Rechtsstreit rund um die Bargeldversorgung eines Asylwerbers entwickelt. Mitunter weil er „Güter des täglichen Bedarfs“ über die Bezahlkarte nicht mehr auf Online-Plattformen kaufen könne, schaltete der Asylwerber – wie berichtet – seinen Anwalt ein.

„Rechtswidrige Einschränkung“? 
Der Jurist Thomas Trentinaglia ortet in der Bezahlkarte eine „rechtswidrige Einschränkung der Grundversorgung“ und will im Fall der Fälle „den vollen Rechtsweg beschreiten“. Indes wurde der Asylwerber am Montag von Traisen im Bezirk Lilienfeld nach Mitterndorf im Bezirk Tulln verlegt.

Das wird der „Krone“ im Büro des zuständigen Asyllandesrats Christoph Luisser bestätigt. „Damit drehen wir dem Asylwerber das Bargeld ab. Wir wollen hier keine Wirtschaftsflüchtlinge, die aufs Bargeld aus sind. Wir wollen Niederösterreich als Zielort für Asylwerber so unattraktiv wie möglich machen“, stellt Luisser klar. Bis zur für November geplanten Ausrollung der Sachleistungskarte auf das ganze Bundesland gebe es laut Luisser fortan „nur die Möglichkeit der Sachleistungskarte für Selbstversorger oder Vollversorger-Quartiere“.

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