Im Stau umgedreht

Wenige Anzeigen zu Geisterfahrt in Rettungsgasse

Oberösterreich
01.09.2024 06:00

Unglaubliche Szenen spielten sich am 11. August auf der A8 bei Meggenhofen ab, wo mehrere Lenker im Stau wendeten und durch die Rettungsgasse flüchteten. Nun sind die Ermittlungen der Polizei zu dem Fall abgeschlossen. Es gibt weniger Anzeigen, als ursprünglich angenommen.

„Dreistes und verantwortungsloses Verhalten“, oder „Das kann auch Menschenleben kosten“ – viel Empörung löste die Aktion von ungeduldigen Autofahrern vor drei Wochen auf der A8 bei Meggenhofen bei „Krone“-Lesern aus.

Rund 50 Lenker, so Berichte von Augenzeugen, sollen damals im Stau auf der Autobahn kurzerhand ihre Fahrzeuge gewendet und als Geisterfahrer durch die Rettungsgasse geflüchtet sein – die „Krone“ berichtete. So zahlreich wie die empörten Reaktionen sind die rechtlichen Konsequenzen aber nun doch nicht, denn manche der vermeintlich gesichteten dreisten Lenker dürften echte „Geister“-Fahrer gewesen sein, die sich sprichwörtlich in Luft auflösten.

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Das schwerwiegendere Delikt ist das Geisterfahren, da ist eine Führerscheinabnahme und eine Nachschulung vorgesehen.

Johann Thumfart, stv. Leiter der Landesverkehrsabteilung OÖ

Anzeigen im einstelligen Bereich
„Die Fälle haben sich zahlenmäßig reduziert, 50 Lenker haben sich nicht verifizieren lassen“, sagt Johann Thumfart, Vize-Chef der Landesverkehrsabteilung OÖ. Heißt: Die Zahl der Anzeigen, die aus dem Vorfall resultieren, bewegt sich im einstelligen Bereich. Es dürften drei oder vier Geisterfahrer auch tatsächlich ausgeforscht worden sein. Sie konnten aufgrund von Zeugenaussagen und Fotos identifiziert werden.

Übeltäter erwarten jeweils zwei Anzeigen
Die Lenker erwarten nun jeweils zwei Anzeigen, erklärt Thumfart: „Die Rettungsgasse dürfen nur besondere Fahrzeuge befahren“ – dafür sind Geldstrafen ab 70 Euro fällig. „Das zweite, schwerwiegendere Delikt ist das Geisterfahren, da ist eine Führerscheinabnahme und eine Nachschulung vorgesehen.“

Über die Höhe der Strafe entscheidet die zuständige Bezirkshauptmannschaft, bei der allerdings bis dato noch keine offiziellen Anzeigen dazu eingegangen sind. Für die Polizei sind die Ermittlungen laut Thumfart jedenfalls abgeschlossen.

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