Da hat nun also die „Alternative für Deutschland“ (AfD), von der ihre politischen Mitbewerber und die etablierten Medien nicht oft genug feststellen können, dass sie laut Beurteilung des bundesdeutschen Verfassungsschutzes in den beiden neuen deutschen Bundesländern Thüringen und Sachsen „gesichert rechtsextrem“ sei, ein beeindruckendes Wahlergebnis eingefahren. In Thüringen ist sie überhaupt stärkste Partei und in Sachsen nur hauchdünn hinter den Christdemokraten (CDU).
EINERSEITS hören wir nun, dass ja doch an die 70 Prozent der Wähler gegen die AfD seien. Und dass die „Brandmauer“ – so tönt es insbesondere aus der bürgerlichen CDU - aufrechtbleibe, koste es, was es wolle. Eine Regierung gemeinsam mit der AfD dürfe es nicht geben.
ANDERERSEITS erinnern wir uns, wie sich Ende der 90er-Jahre in Österreich eine ähnliche Situation ergeben hatte: Da hielt man der damals im steilen Aufstieg befindlichen Haider-FPÖ vor, sie befinde sich als rechtspopulistische Partei - Copyright Andreas Khol (ÖVP) – „außerhalb des Verfassungsbogens“. Und Jahr und Tag später waren Freiheitliche und Volkspartei in einer zu Beginn ihres Wirkens durchaus populären Koalitionsregierung vereint.
Die knapp stärkere Haider-Partei hatte den Wahlverlierer Wolfgang Schüssel (ÖVP) zum Kanzler gemacht, und schon war sie wieder innerhalb des Verfassungsbogens. So schnell kann das gehen – vielleicht auch für die AfD.
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