Große Wickel am Wolfgangsee: Die Seebühne wurde scheinbar ohne Genehmigung gebaut. Nach wie vor wartet man auf die naturschutzrechtliche Bewilligung. Nun läuft sogar ein Strafverfahren und es droht eine saftige Geldstrafe.
Die Kulisse: absolut malerisch! Im wohl lauschigsten Winkel von St. Wolfgang ermöglichten die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich heuer gemeinsam eine Seebühne. Vor dem Ferienhort Ried gab es Franzobels „Der Wolf - das Mystical“ als Uraufführung zu sehen – Blick auf die Berge und den Wolfgangsee inklusive.
Die Kritiken fielen positiv aus, das Stück gilt als kultureller Erfolg. Finanziell gab es allerdings bald die ersten Probleme. Die Gemeinden Strobl, St. Gilgen und St. Wolfgang müssen nun höhere Haftung übernehmen, damit die Betriebsgesellschaft nicht pleite geht.
15.000 Euro Strafe könnten fällig werden
Damit nicht genug! Jetzt drohen noch juristische Probleme. Denn: Für das Bauwerk am Wolfgangsee gibt es nach wie vor keine naturschutzrechtliche Genehmigung. Mittlerweile läuft deswegen gar ein Verwaltungsstrafverfahren.
Das bestätigt das Naturschutzressort des Landes Salzburg auf Anfrage der „Krone“. Es droht dem Vernehmen nach eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Noch steht allerdings die Entscheidung aus, ob die Bühne nachträglich doch noch genehmigt wird.
Generell ist die Baugenehmigung für die Wolfgangseebühne bis zum 30. September befristet. Danach müsste die Konstruktion abgebaut werden. Noch ist unklar, was mit den Bauteilen passiert – auch steht nicht fest, ob es im kommenden Jahr wieder Aufführung in St. Wolfgang gibt.
Das Stück „Wolf - das Mystical“ war zwischen 23. Mai und 21. Juni 2024 jedenfalls insgesamt neunmal zu sehen.
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