Haben diese vier jungen Angeklagten ihren Strafprozess mit einem Clubabend verwechselt? Durchgestylt erscheint das weibliche Quartett im Wiener Landesgericht, wo sie sich für einen Raub an Gästen in einem Airbnb verantworten müssen. Die Reue für die Tat ist enden wollend.
„Was machen Sie derzeit?“, lautete die einleitende Frage von Richterin Alexandra Skrdla an eine der vier jungen angeklagten Frauen. „Na nix“, lautet die schnippische Antwort. „Was heißt ´na nix`? Wovon leben Sie?“ – „Von der MA40.“ Die 19-jährige Staatenlose hat ganz offensichtlich keine Ambitionen, eine Arbeit zu finden.
Bei den anderen Angeklagten – einer 17-jährigen Deutschen, einer 20-jährigen Ungarin und einer 17-jährigen Serbin – klingt es ähnlich. Wobei zwei von ihnen zumindest angeben, demnächst einen AMS-Kurs starten zu wollen. Der Vorwurf, für den sich das schicke Quartett verantworten muss: Raub, mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahre Haft für die erwachsenen Frauen, die Hälfte für die Minderjährigen. Zum Prozess kommen sie, als würden sie in einen Club gehen: Stark geschminkt, mit hohen Absätzen, um ihre Schultern hängen Designertaschen.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt ein schlechteres Handy und wollte ein neues haben. Es war für mich der einfachste Weg, weil ich mir kein neues Handy leisten kann.
Eine Angeklagte über das Motiv
„Wir wollten sie meier machen“
Kaugummi-kauend und ihre Ladungen als Fächer benutzend, setzen sie sich vor die Richterin. Zwischendurch lächeln sie sich zu, als ob der Strafprozess eine echte Gaudi wäre. Am 2. Mai 2024 waren die vier von einem gewissen Assad zu einem Airbnb in den 18. Bezirk geschickt worden, das dieser offenbar vermietete. „Er hat gesagt, er habe nervige Gäste aus Linz und ob wir denen beim Einchecken helfen können“, sagt die Erstangeklagte. Schon bevor sie sich auf den Weg machten, beschlossen die Frauen, „dass wir die nervigen Weiber meier machen wollen!“
„Was bedeutet ´meier machen´ für Sie?“, will die Staatsanwältin wissen. Antwort: „Na, dass wir ihnen die Sachen wegnehmen wollen. Die Wertgegenstände.“ Offenbar hätte Assad ihnen erzählt, dass die Gäste 3500 Euro dabei hätten. „Die Weiber sagten, sie haben nichts“, erklärt die Zweitangeklagte, „da ist es dazu gekommen, dass die Räume durchsucht worden sind. Und wir ihnen gedroht haben.“ Dabei hat die Serbin eine falsche Pistole gezeigt. Auch zwang sie ein Opfer zur Herausgabe des Smartphones: „Ich habe ihr mit dem Fuß ins Gesicht getreten“, gesteht sie.
„Ich hatte zu diesem Zeitpunkt ein schlechteres Handy und wollte ein neues haben. Es war für mich der einfachste Weg, weil ich mir kein neues Handy leisten kann“, argumentiert eine der Täterinnen trocken. „Ich kann mir auch keinen Porsche leisten und mir deshalb nicht den von jemand anderem einen nehmen“, verliert Frau Rat verständlicherweise nach und nach die Geduld mit den vier Frauen, die auf freiem Fuß zu ihrem Prozess kamen. Die Beute war jedenfalls überschaubar: Neben dem Handy war es eine kleine Summe Bargeld, Schmuck, Zigaretten, ein 20-Euro-Gutschein und eine Bankomatkarte von den Opfern, die selbst noch Teenager sind. Es handelte sich bei den überfallenen Airbnb-Gästen um zwei jugendliche Pärchen aus Linz.
Alle vier kommen mit bedingten Strafen davon
Nur zwei der vier Angeklagten entschuldigten sich. Eine 17-Jährige, die von Roland Friis vertreten wurde, übergab dem Opfer zumindest einen Geldbetrag in der Höhe von 20 Euro, um einen Teil des Schadens wiedergutzumachen. Sie hatte 200 Euro teure AirPods, die sie erbeutet hatte, um 80 Euro weiterverkauft. Die vier wurden zu zehn, zwölf, 18 und 20 Monaten bedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt und bleiben auf freiem Fuß.
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