Die nervige Pensionisten soll der Angeklagte kurzerhand in eine Hecke gestoßen haben, wobei sie sich eine Prellung zuzog. Am Dienstag hatte der Streit zwischen zwei Nachbarn ein Nachspiel vor dem Landesgericht Feldkirch.
Glaubt man dem 32-jährigen Angeklagten, so ist mit der Pensionistin ein freundschaftliches Miteinander in dem Wohnblock in Dornbirn gar nicht möglich. Schon in der Vergangenheit soll es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen ihr, dem Angeklagten und dessen Freundin gekommen sein. So auch Mitte April. Als die Frau dem Beschuldigten wieder einmal wegen der offen gelassenen Haustüre die Leviten liest und ihn wüst beschimpft, eskaliert die Situation. Der Mann soll die 62-Jährige an den Armen gepackt und sie in eine Hecke gedrückt haben, wobei das Opfer eine Prellung erlitt.
Gewalt mit Worten ausgeübt
Wegen Nötigung und Körperverletzung muss sich der 32-Jährige deshalb am Dienstag bei Gericht verantworten. Zu den Vorwürfen bekennt er sich nur teilweise schuldig und sagt: „Ich habe mich nur verteidigt, weil sie mich schon öfters genötigt hat.“ Auf Nachfrage des Richters, wie er das meine, macht sich der Beschuldigte Luft: „Man kann nicht nur mit Schlägen, sondern auch mit Worten Gewalt ausüben. Ich wurde von der Nachbarin sehr oft mit Worten geschlagen.“ So habe sie ihn am besagten Abend zudem als drogensüchtigen Idioten beschimpft. Freilich hätte er die Nachbarin nicht am Kragen packen sollen. Doch weder habe er die Frau an die Wand noch gegen eine Hecke gedrückt und dadurch verletzt.
Gegenteiliges behauptet allerdings das Opfer in seiner Einvernahme und schildert die Situation gestenreich und etwas dramatischer: „Wäre die Hecke nicht gewesen, wäre ich über den Randstein auf den Parkplatz gefallen.“ Ob die Prellung nun von der Hecke kommt oder sie sich beim Vorfall den Arm verdreht hat, kann die Pensionistin allerdings nicht mehr sagen.
Der Richter verurteilt den Mann am Ende wegen Nötigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1600 Euro, wovon er 1200 Euro zahlen muss. Diese darf er in Raten abstottern.
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