Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel Skoda Elroq für 12 Monate
Veranstaltet wird dieses Gewinnspiel von Krone Multimedia GmbH & Co KG Muthgasse 2A-1190, kurz: „Veranstalter“. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt die/der TeilnehmerIn diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Besucher des Krone Stand bei den „Wiener Elektrotage“ von 11.-15.9.2024 mit Wohnsitz in Österreich, die zu Beginn des Gewinnspiels mit Stichtag 11.9.2024 das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht erlaubt. MitarbeiterInnen des Veranstalters oder seiner Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Verlost wird ein Škoda Elroq für 12 Monate: Maximal erlaubte Kilometer, die gefahren werden dürfen: 15.000 km. Es wird seitens Škoda keine Tank- und Ladekarte bereitgestellt, Versicherung ist inkludiert. Fahrzeugübergabe an den/die GewinnerIn findet nach Verfügbarkeit gegen Ende des 1.Quartals 2025 statt, Änderungen vorbehalten. Details werden mit dem/der GewinnerIn geklärt. Der/die GewinnerIn erklärt sich damit einverstanden, viermal jährlich für eine Influencer-Story von einem Redakteur begleitet zu werden. Der/die GewinnerIn erteilt hiermit Škoda Österreich sowie der Krone die ausdrückliche Erlaubnis, die dabei entstehenden Berichte, einschließlich aller Bilder und Videos, uneingeschränkt zu nutzen und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen können auf der Webseite krone.at sowie auf den Social-Media-Plattformen von Škoda Österreich erfolgen. Der/ die GewinnerIn verzichtet auf jegliche Ansprüche hinsichtlich der Vergütung oder Entschädigung im Zusammenhang mit der Erstellung, Nutzung und Veröffentlichung der Berichte, Bilder und Videos. Der/ die GewinnerIn bestätigt, dass sämtliche Rechte an den Berichten, Bildern und Videos bei Škoda Österreich und der Krone verbleiben und räumt Škoda Österreich und der Krone das unwiderrufliche, unentgeltliche, weltweite, zeitlich und inhaltlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und Veröffentlichung der Berichte, Bilder und Videos ein.
Ausspielung der Gewinne: Die Ermittlung der GewinnerInnen erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips. Für die Korrektheit und Vollständigkeit der abgeschickten Daten ist die/der GewinnerIn selbst verantwortlich. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Sollten der/ die GewinnerIn die Annahme des Gewinnes nicht innerhalb des oben genannten Zeitraums bestätigen, verfällt ihr Anspruch auf den Gewinn ersatzlos und es wird nach gleichem Vorgehen ein/e ErsatzgewinnerIn ermittelt. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar.
Sonstiges:
Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Angaben. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Die/Der TeilnehmerIn hat kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Genannte Preise werden einmalig, österreichweit ausgespielt. Der Rechtsweg und die Barablöse sind ausgeschlossen. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter vor, Personen vom Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Teilnahmeschluss ist der 15.9.2024, 23:59 Uhr. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.