Prozess gegen Algerier

Seniorin (92) in Heim vergewaltigt: 13 Jahre Haft

Gericht
04.09.2024 13:17

Im Wiener Landesgericht fand am Mittwoch der Prozess gegen jenen Algerier, der im Oktober 2023 eine einstige Bewohnerin eines Pensionistenwohnhauses in Wien-Wieden überfallen, ausgeraubt und vergewaltigt hat, statt. Der 28-Jährige war laut Gutachten bei dem brutalen Angriff zurechnungsfähig. Im Prozess schobt der Mann die schreckliche Tat auf Drogenkonsum. Das Urteil: 13 Jahre Haft!

„Ich bin schuldig an allen Taten“, sagt jener 28-jährige Algerier, der am 10. Oktober 2023 eine gehbehinderte 92-Jährige im Pensionistenwohnheim in Wien-Wieden überfallen, ausgeraubt und vergewaltigt hat. „Ich habe es nicht geplant. Es ergab sich aus der Gelegenheit“, gibt der Mann in der Verhandlung an. Wenige Tage nach seiner Schleppung aus der Türkei hat der Angeklagte in Österreich mit Einbrüchen begonnen. 

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Ja, ich habe gesehen, wie alt die Frau ist. Ich war nicht bei Sinnen. Wegen der Drogen, die ich konsumiert habe.

Der Angeklagte im Prozess im Wiener Landl

Im Pensionisten-Wohnhaus lief der Überfall wiefolgt ab: Zuerst hat der mit einem Küchenmesser bewaffnete Asylwerber seinem Opfer die Ringe und die Uhr entrissen, dann sei es zur Vergewaltigung gekommen. Laut Anklagebehörde habe er die gehbehinderte Frau, die mittlerweile verstorben ist, anschließend in ihrer Wohneinheit eingesperrt und den Wasserhahn im Bad voll aufgedreht. „Sie haben gesehen, wie alt die Dame ist?“, fragt die Staatsanwältin. „Ja, aber ich war nicht bei Sinnen. Wegen der Drogen, die ich konsumiert habe“, behauptet der Mann, der sich bei seiner Ankunft in Österreich unter einem Alias-Namen als Minderjähriger ausgegeben hatte.

Der 28-Jährige im Wiener Landesgericht. (Bild: Anja Richter, Krone KREATIV)
Der 28-Jährige im Wiener Landesgericht.
(Bild: Krone KREATIV)

Angeklagter ging noch auf einen Kaffee
„Am nächsten Tag habe ich ihre Tasche gesehen und gemerkt, was ich getan habe. Ich glaube selber nicht, dass ich das alles getan habe. Ich fühle mich schuldig“, beteuert er. Am Tattag war davon nichts zu merken. Denn während das betagte Opfer eingesperrt im 6. Stock lag, ging der Täter noch in die Cafeteria des Wohnhauses.

Prozess gegen Algerier, der in Wien eine 92-Jährige vergewaltigt hat. (Bild: Zwefo)
Prozess gegen Algerier, der in Wien eine 92-Jährige vergewaltigt hat.

Eine Betreuerin berichtet als Zeugin unter Tränen über die Momente, als sie die 92-Jährige nach der Tat auffand: „Sie saß an der Bettkante und hatte nur einen Pullover an, war aufgeregt und hat gezittert.“ Laut einer weiteren Mitarbeiterin habe das Opfer immer wieder gesagt: „Er hat ein Messer g´habt. Er hat ein Messer g´habt!“ Erst dann merkte die Wohnhaus-Bedienstete, dass jemand im Zimmer gewesen sein muss. 

Gutachter: „Schwere Körperverletzung“
Gerichtspsychiater Peter Hofmann berichtet von einer Schockreaktion mit typischen Folgeerkrankungen wie Depression und einer posttraumatischen Belastungsstörung, die die 92-Jährige durch die Tat erlitten hatte: „Das ist einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Alleine von der Psyche her“, sagt Hofmann. Der Täter sei zurechnungsfähig gewesen: „Er hat die Dame verfolgt, ist mit ihr in den Lift gestiegen und in den 6. Stock gefahren. Nach der Tat ist er mit der Beute wieder abgezogen“, fasst der Gutachter zusammen. Der Mann habe auch zahlreiche Autoeinbrüche begangen, eine falsche Identität angenommen: „Das ist ein Gesamtkonzert an kriminellen Handlungen mit hoher krimineller Energie. Da ist keine psychische Erkrankung dafür verantwortlich“, sei keine Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich.  

Gerichtspsychiater Peter Hofmann begutachtete den 28-Jährigen. (Bild: Groh Klemens)
Gerichtspsychiater Peter Hofmann begutachtete den 28-Jährigen.

Auf Details der Aussage des verstorbenen Opfers, die Richterin Corinna Huber im Prozess vorliest, wird an dieser Stelle verzichtet. Es müssen furchtbare und schmerzhafte Minuten für die alte Frau gewesen sein. Von der StA Wien wird dem 28-Jährigen unter anderem Vergewaltigung, schwerer Raub, Freiheitsentziehung, Sachbeschädigung und gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen. Das Urteil fiel um 13 Uhr: 13 Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Die mögliche Abschiebung des Mannes wird somit noch viele Jahre auf sich warten lassen. 

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