War es Verzweiflung oder Dummheit, die den Angeklagten zu dieser Kurzschlusshandlung trieb? Geklärt wurde die Frage am Mittwoch vor dem Landesgericht in Feldkirch.
Angeklagt ist der in Vorarlberg wohnhafte Leasingarbeiter wegen gefährlicher Drohung gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin, mit der er einen zweijährigen Sohn hat. Es ist nicht das einzige Kind des Bosniers. Doch zu dem Vierjährigen aus erster Ehe hat der Mann gar keinen Kontakt.
Umso schmerzlicher ist für ihn damals die Tatsache, dass auch die zweite Beziehung vor dem Ende steht. Den Kummer ertränkt er mehr und mehr im Alkohol. Mitte April kommt es schließlich zur Kurzschlusshandlung. In einer WhatsApp-Nachricht droht der Bosnier seiner Ex: „Ich werde innerhalb von fünfzehn Minuten bei dir sein und dich und den Kleinen töten.“ Die Drohung untermauert er mit einem Foto, auf dem er mit einer Pistole zu sehen ist, auf die er beißt.
Dass es sich dabei um eine Spielzeugwaffe aus Plastik handelt, weiß das Opfer zu dem Zeitpunkt nicht. Der Schock und die Angst sitzen daher tief. Die Frau erstattet Anzeige.
Im Prozess bekennt sich der Bosnier schuldig. Unter Tränen schildert er seine Beweggründe für die Tat: „Ich wollte meinen Sohn sehen. Da sagte sie mir, dass der Kleine einen anderen Mann mehr lieben würde als mich. Das hat mich so verletzt.“ Außerdem habe er noch mit anderen Schicksalsschlägen wie etwa dem Tod seiner Mutter und einem Privatkonkurs zu kämpfen gehabt. Bei den Worten zeigte sogar die Staatsanwältin ein Herz. „Wird scho wieder“, redete sie dem Mann gut zu. Nachdem ihm auch noch die Ex-Lebensgefährtin in der Verhandlung verspricht, jederzeit seinen Sohn sehen zu dürfen, brechen bei dem Angeklagten endgültig alle Dämme.
Bevor Staatsanwältin Sarah Nenning einen Schuldspruch im Sinne der Anklage fordert, redet sie dem Bosnier noch einmal ins Gewissen: „Versuchen Sie sich annähernd hineinzufühlen, wie sich das Opfer gefühlt haben muss, als es diese Nachricht las. Sie beide haben eine Verantwortung ihrem Kind gegenüber. Das dürfen Sie nicht vergessen.“ Richter Philipp Plattner verurteilt den 29-Jährigen zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 2520 Euro. Die Hälfte davon auf Bewährung. Vom Widerruf einer früheren bedingten Geldstrafe sieht er ab. Dafür wird die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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