Fußgängerzone

Bregenzer Fahrschule bekommt nun Akteneinsicht

Vorarlberg
04.09.2024 16:05

Über einen juristischen Teilerfolg kann sich die Fahrschule Frener freuen:  Im jahrelangen Streit um die Fußgängerzone in der Innenstadt muss die Stadt nun erst einmal nachgeben.

Die Fußgängerzone in der Bregenzer Innenstadt hat nicht bei allen Anrainern für Freude gesorgt. Insbesondere die Fahrschule „Frener“ hat seit der Ausweitung mit Problemen zu kämpfen, etwa mit dem Abstellen der Schul-Fahrzeuge. So entschied sich „Frener“ für den Rechtsweg.

Volle Akteneinsicht
Nun kann sich die Fahrschule zumindest über einen Teilerfolg freuen, wie die Wirtschaftspresseagentur berichtet, denn der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Fahrschule volle Akteneinsicht bekommen muss. Bisher hatte „Frener“ keine Möglichkeit, die Unterlagen, in denen die Gründe für die Fußgängerzonenerweiterung festgehalten sind, einzusehen.

Die Stadt Bregenz reagierte noch am Mittwoch auf die entsprechende Online-Berichterstattung und betonte, dass man die Unterlagen nicht „herausrücken“ musste, sondern dass diese als Teil des anhängigen Verfahrens der Akteneinsicht unterliegen würden.

Markus Hagen, der Anwalt von „Frener“, hat bereits Bedenken geäußert, ob die Erweiterung der Zone juristisch überhaupt wasserfest ist. Er sieht eine „mangelnde fachliche und juristische Begründung für die Verordnung“.

Zitat Icon

Unsere Befürchtungen in Bezug auf eine mangelnde fachliche und juristische Begründung bewahrheiten sich.

„Frener“- Anwalt Markus Hagen

Sollte sich das bewahrheiten, dann könnte die Verordnung tatsächlich kippen, damit wäre das Ende der Fußgängerzone eingeläutet.

Die Landeshauptstadt sieht die Sache naturgemäß anders. Man sei überzeugt, heißt es in einer Aussendung, dass die Fußgängerzone „rechtskonform“ sei. Eine Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet. 

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