Die Tragödie um die zwei erdrückten Syrer (23) hat weitreichende juristische Folgen. Am Mittwoch erhärtete sich bei den Ermittlungen der Polizei der Verdacht, dass die beiden Migranten, die in einem laufenden Asylverfahren waren, gar nicht beschäftigt werden hätten dürfen.
Demnach wurden die beiden Syrer „schwarz“ bei den Sanierungsarbeiten eingesetzt – hierzu laufen aber noch weitere Untersuchungen. „Es wird wegen Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ermittelt. Ein bautechnisches Gutachten soll den Grund für das Unglück klären“, sagt Alois Ebner von der Rieder Staatsanwaltschaft. Falls sich ein Schuldiger ausfindig machen lässt, muss dieser mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Auf das Gutachten der Justiz wartet auch das Arbeitsinspektorat.
Von wem wurden sie angeheuert?
Dieses und die Finanzpolizei prüfen, von wem die beiden Asylwerber angeheuert wurden – vom Innviertler Ein-Mann-Bauunternehmer, der sich selbst noch rechtzeitig hatte retten können oder dem Besitzer des Hauses. Letzterer wollte auf „Krone“-Anfrage keine Stellungnahme abgeben.
Zu klären ist auch noch, ob vor Beginn der Sanierungstätigkeiten im unbewohnten Haus, in dem eine Buchhandlung eingemietet ist, nötige statische Begutachtungen stattgefunden haben. Die Stadtgemeinde Schärding war von der Sanierung laut Bürgermeister nicht unterrichtet.
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