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Strafmündigkeit: Sollte es ein Alterslimit geben?

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12.09.2024 11:00

Dass Kinder nicht strafmündig sind, leuchtet ein. Für Jugendliche gilt zwar das Jugendstrafrecht mit seinen eigenen Regelungen, doch grundsätzlich ist man in Österreich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr strafmündig und kann somit für eine strafbare Handlung verurteilt werden. Nach oben hin gibt es hier keine Altersbegrenzung. Sollte man das Ihrer Ansicht nach ändern?

Ältere Menschen sind keine homogene Gruppe; manche von ihnen leiden vielleicht an Demenz, andere sind aber noch voll zurechnungsfähig. Dennoch gibt es Menschen, die der Ansicht sind, dass es unter anderem ressourcenschonender wäre, ältere Menschen mit einer geringen Lebenserwartung nicht mehr ins Gefängnis zu stecken.

(Bild: thinkstockphotos.de)

Konkret geht es bei der Strafmündigkeit jedenfalls darum, dass ein Mensch das Alter erreicht, ab dem der Gesetzgeber ihm zutraut, dass dieser die Folgen seiner Handlungen so weit überblicken kann, dass er bewusst anderen schaden kann. Ab diesem Alter kann man ihm dann auch für solche Handlungen strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. 

Wäre es vor diesem Hintergrund Ihrer Meinung nach sinnvoll, hier eine Altersgrenze einzuführen, ab der Menschen nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können? Wenn ja, wo würden Sie diese setzen und warum? Welche Probleme könnten sich dadurch ergeben? Diskutieren Sie mit unserer Community gern im Kommentarbereich mit!

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