Ein Jahr nach Prozess

Nicht nur um Teichtmeister ist es leise geworden

Gericht
05.09.2024 10:07

Auf den Tag genau vor einem Jahr musste sich Florian Teichtmeister wegen massenhaft Kindesmissbrauchsmaterial vor Gericht verantworten. Mittlerweile hat der frühere TV-Kommissar und Burgschauspieler die Hälfte seiner Strafe, die er in Freiheit verbringt, verbüßt. Seitdem ist es leise geworden – doch nicht nur um Teichtmeister selbst.

Am 5. September 2023 war er vom Schöffensenat zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Was seit dem aufsehenerregenden Prozess im Wiener Landl geschah, ist schnell beschrieben: Es ist leise geworden.

Leise um den früheren Schauspieler, der nach dem Auffliegen der Causa gehofft hatte, mit einer Diversion davonzukommen. In diesem Fall würde Teichtmeister wohl jetzt noch auf den großen Bühnen stehen, denn ohne gerichtliches Strafverfahren hätte man wohl nie die Details erfahren.

Der Fall Teichtmeister im Überblick

  • 10. September 2021: Die „Krone“ berichtet über Hausdurchsuchung bei einem Burgschauspieler.
  • 13. Jänner 2023: Die Anklage wird öffentlich.
  • 8. Februar 2023: Der Prozess platzt.
  • 21. März 2023: Der Richter beauftragt ein ergänzendes Gutachten.
  • 11. Juli 2023: Die Anklage wird ausgeweitet.
  • 5. September 2023: zwei Jahre Haft im Prozess

Leise wurde es aber auch um den Kampf gegen Kindesmissbrauchsmaterial. Hatten Politiker in den Monaten vor dem Prozess der internationalen Missbrauchsmafia den Kampf angesagt, hört man im laufenden Wahlkampf darüber und über die unzähligen minderjährigen Opfer gar nichts mehr.

Kinderschutzpaket beschlossen
Immerhin hat der prominente Fall dazu geführt, dass der Nationalrat im Vorjahr einstimmig ein Kinderschutzpaket beschlossen hat. Neben der Neubezeichnung des Tatbestands in den sperrigen Begriff „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ umfassen die Änderungen im Strafgesetzbuch eine Erhöhung der Strafrahmen.

Schadenersatz-Causa noch nicht abgeschlossen
Nach wie vor nicht abgeschlossen ist die Causa vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Das Burgtheater hatte sein Ex-Aushängeschild auf Schadenersatz geklagt und war damit in erster Instanz mäßig erfolgreich: Von den geforderten knapp 100.000 Euro sprach die Richterin dem Haus am Ring lediglich 19.231 Euro zu – das Berufungsverfahren läuft noch.

In der Verhandlung im Arbeits- und Sozialgericht sagte Teichtmeister im April zur Richterin, dass er auf Arbeitssuche sei. Ob diese mittlerweile erfolgreich war, ist ungewiss.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt